Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 25

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zwei Wochen – der Kommission den Zeitplan für die Einzahlung dieser 2,5 Milliarden € mitteilen.

Meine Frage an Sie, Herr Bundeskanzler, lautet daher:

177/M

„Wie hoch wird der Beitrag Österreichs zur sogenannten ‚Flüchtlingsfazilität für die Türkei‘ sein, und wann wird dieser Beitrag ausbezahlt werden?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Werter Abgeordneter, wenn es so wäre, dass 2,5 Milliarden € aus bilateralen Beiträgen zu leisten sind, dann wäre laut Europäischer Kommission der Anteil Österreichs 57 Millionen €. Das entspricht dem Anteil, der üblicherweise auf Österreich entfällt, und das wären bei dieser Durchrechnung eben 57 Millionen €, wenn man den üblichen Schlüssel annimmt. So weit sind wir aber nicht.

Wir sind in einer Phase, die gerade aktuell auch von den Finanzministern diskutiert wurde: ob es nicht möglich ist, einen höheren Anteil als diese 500 Millionen € aus dem gemeinsamen europäischen Budget – sei es aus nicht verbrauchten Mitteln oder durch andere Möglichkeiten, durch Umschichtung – zustande zu bringen. Je höher dieser gemeinsame Einsatz von Mitteln ist, umso geringer ist dann der Anteil von bilateralen Beiträgen. Es wäre jetzt nicht seriös, Ihnen zu sagen, es sind 57 Millionen €, weil es noch nicht so weit ist.

Gerade gestern hat auf Sherpa- und Expertenebene wieder eine Besprechung statt­gefunden, wie weit die Europäische Union ihren Anteil – in der Diskussion hat man mit 500 Millionen €, wie Sie gesagt haben, begonnen; über zwei Jahre je 250 Millionen € – erhöhen kann, damit der Beitrag, der bilateral zu erfolgen hat, weniger wird. Erst dann wird der genaue Prozentsatz für die jeweiligen Länder noch einmal ermittelt, und dann kann ich Ihnen die Frage auch konkret beantworten.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Vavrik.

 


Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Also ich entnehme Ihrer Antwort, dass der höchstmögliche Beitrag Österreichs ungefähr 57 Millionen € sein werden – womöglich weniger, wenn diese halbe Milliarde Euro aufgestockt wird. Der Beschluss wurde zeitgleich mit der Beschlussfassung des Budgets 2016 hier in diesem Haus gefasst.

Meine Zusatzfrage an Sie, Herr Bundesminister, lautet – egal, wie hoch genau der Beitrag sein wird –: Wie erfolgt die budgetäre Bedeckung und Abwicklung dieser Zah­lungen?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Es gibt im Rahmen des Budgets eine Reihe von Annahmen, die zum Zeitpunkt der Budgeterstellung deshalb nicht logisch und ein­rechen­bar sind, weil sie noch nicht feststehen. Theoretisch könnte sich der Verteilungs­schlüssel im Vergleich zu dem von mir ausgerechneten üblichen Verteilungsschlüssel verändern. Theoretisch könnte der Anteil für bilaterale Beiträge insgesamt sinken. Auf der anderen Seite gibt es bei den Einnahmen aber auch berechenbare Faktoren oder unberechenbare Faktoren, die mehr werden.

Das ist tatsächlich vom Finanzminister aus dem Budget zu bedecken – vorher nicht genau festlegbar, weil es noch nicht feststeht. In der Regel steht das Spielräumen im Budget gegenüber, die dazu geführt haben, dass in den letzten Jahren der Budget­vollzug trotz unvorhersehbarer, noch nicht konkret kalkulierbarer Ausgaben so war,


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