Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 111

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der Freiheitlichen Partei, sich hier gegen Gedenkdienste auszusprechen, und das ist mehr als bedenklich. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Scherak.)

14.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.03.36

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Ich mache es ganz, ganz kurz: Meine Damen und Herren der FPÖ! Ich verstehe Ihre Haltung nicht, außer es liegen dem wirklich jene Argumente zugrunde, die meine Vorrednerin erwähnt hat.

Wir haben uns in der Regierung darauf verständigt, dass Auslandsdienste im Frei-willigengesetz gesetzlich verankert und finanziell abgesichert werden sollen. Das war ein gemeinsamer Beschluss dieser Regierung, und diesen gemeinsamen Beschluss setzen wir um, demzufolge ist diese Bestimmung jetzt im Freiwilligengesetz drinnen.

Im Budgetbegleitgesetz haben Sie ja schon einen Teil zur Beschlussfassung gehabt, und offen und ehrlich gesagt kann ich es nicht nachvollziehen, warum Sie dieser Verwaltungsvereinfachung – die es nämlich in Wahrheit ist – nicht zustimmen können, wo Sie doch so für Verwaltungsvereinfachungen eintreten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


14.04.41

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Diese Novellierung stellt tatsächlich eine reine Kompetenzverschiebung dar. Derzeit basieren ja die Freiwilligendienste auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und unterliegen unterschiedlichen Bedingungen.

Der Herr Bundesminister hat es gerade ausgeführt, daher verstehe ich es auch nicht, warum Sie dem nicht zustimmen. Es ist eine Verwaltungsvereinfachung durch Bün­delung der Freiwilligendienste im Sozialressort, eine Verbesserung der Auslandsfrei­willigendienste inklusive Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben, finanzielle Auswirkungen durch mittel- und langfristige Synergieeffekte. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Die Vorteile für die Zivildiener sind da auch festgeschrieben: Verkürzung der Frei­willigentätigkeit von zwölf auf zehn Monate – egal ob Freiwilliges Sozialjahr, Frei­williges Umweltschutzjahr, Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland – sowie Anrechnung eines mindestens zehn Monate dauernden Jugendfreiwilli­gen­dienstes, zum Beispiel des „Erasmus+“-Programms der EU.

Alle weiteren Rahmenbedingungen für freiwillige Auslandsdienste bezüglich Familien­beihilfe und Taschengeld sind im Freiwilligengesetz geregelt. Es würde daher guttun, meine ich, wenn auch Sie diesem Gesetz zustimmen würden. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05

14.05.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 842 der Beilagen.

 


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