Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 193

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Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend umfassende personelle Autonomie der Schulen und Überführung des Lehrerdienstrechtes in einen Rahmen-Kollektivvertrag.

Wer ist dafür? – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 942 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

17.50.5725. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1438/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bun­des­prä­sidentenwahlgesetz 1971, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wäh­lerevidenzgesetz geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2015) (943 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


17.51.25

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungs­punkt geht es um eine kleine Änderung in der Wahlordnung, und zwar geht es darum, dass bei der Briefwahl die Möglichkeit bestehen soll, dass Wahlkarten jetzt in allen Wahllokalen abgegeben werden, und auch um eine entsprechende kleine Änderung beim Wählerevidenzgesetz. Das ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der Briefwahl, die ich heute neuerlich hier wieder darlegen muss.

Die Briefwahl gewährleistet nicht die Grundsätze des Wahlrechts, und zwar des persönlichen, freien, unbeeinflussten und geheimen Wahlrechts. Diese Grundsätze, die uns so wichtig sind, und zwar zu Recht so wichtig sind, werden bei der Briefwahl nicht gewährleistet. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir alle wissen, welch großer Aufwand in den Wahllokalen betrieben wird, und das zu Recht. Es darf immer nur eine Person im Wahllokal sein, es darf überhaupt nur eine Person in der Wahlzelle selbst sein. Nicht einmal große Kinder dürfen mitgehen. Man darf nicht offen abstimmen. Das alles ist völlig richtig, weil die Wahl ein sehr wichtiger Vorgang ist und für die Demokratie ganz wesentlich ist, dass Wahlen ordnungsgemäß ablaufen und vor allem von der Bevölkerung auch anerkannt werden, dass man vertraut.

All das gilt bei der Briefwahl nicht! Und jetzt verstehe ich noch, dass man sagt, man schafft die Briefwahl für Auslandsösterreicher. Da sind wir völlig dafür, da gibt es keine andere Möglichkeit. Die Briefwahl war ja ursprünglich auch als Ausnahme gedacht, als Ausnahmefall, wenn jemand wirklich aus irgendeinem Grund nicht zur Wahl gehen kann. Ich werde dann erklären, dass man da auch andere Lösungen finden kann.

Mittlerweile wird es aber dermaßen forciert, dass 20 Prozent, 25 Prozent der Stimmen über Briefwahl abgegeben werden – 20 Prozent bis 25 Prozent der Stimmen, bei denen die Grundsätze des Wahlrechts nicht gewährleistet sind! Und das ist ein sehr unbefriedigender Zustand und nicht das, was wir wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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