Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 343

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22.12.40

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir haben sehr gut ausgebildete Fachkräfte, sowohl in Österreich als auch in den anderen EU-Ländern, und dieses Gesetz ermöglicht es eben, dass man auch in anderen Ländern arbeiten kann. Eine inhaltliche Prüfung der Qualifikation und der sonstigen Voraussetzungen ist im Sinne unserer Patienten und Patientinnen und dient ihrer Sicherheit.

Wie bereits angesprochen wurde, ist das eine EU-Richtlinie, die wir jetzt umsetzen, und diese ermöglicht es eben, den Beruf auch in anderen EU-Staaten auszuüben. Es ist auch eine Verwaltungsvereinfachung.

Ein Teil der Novelle ist der Europäische Berufsausweis, der das herkömmliche Aner­kennungsverfahren ablöst und – wie auch bereits angesprochen wurde – der partielle Zugang. Aber die Novelle enthält auch einen Vorwarnmechanismus, sodass Fälle eines teilweisen oder ganzen Berufsverbots auch in den anderen Ländern gemeldet werden.

Ich denke, dass es gerade vor dem Hintergrund unserer demographischen Entwicklung in Österreich wichtig ist, wieder gut qualifiziertes Personal zu bekommen. Die Natio­nalstaaten haben eine hohe Verantwortung – so auch wir –, dass die Verfahren zur Sicherheit unserer Patienten und Patientinnen gründlich und zügig durchgeführt wer­den, damit das nicht nur ein Berufsanerkennungsverfahrensleid ist.

Ein Punkt, der mir sehr wichtig ist, wurde bereits angesprochen und als Abänderung von den Regierungsparteien eingebracht: damit eben Studenten, die in Deutschland studieren, ihr Pflegepraktikum auch bei uns in Österreich machen können. Ich kenne schon zwei Fälle, denen es nicht möglich war, das zu machen. Das ist jetzt mit diesem Gesetz möglich. Sie können in Zukunft ihr Pflegepraktikum auch in Österreich machen, wenn sie zusätzlich noch die theoretische Ausbildung zur „Unterstützung bei der Basisversorgung“ haben.

Ich beende mit einem bestimmten Satz, damit wir sehen, wie gut das für unsere jungen Menschen ist, denn gerade im ländlichen Raum wollen wir ja auch in Zukunft Ärzte haben. Wenn diese schon einmal das Praktikum bei uns machen, dann ist auch die Wahr­scheinlichkeit höher, dass sie sich hier anfreunden und dass sie hier bleiben. Mir hat ein junges Mädchen Folgendes geschrieben (die Rednerin liest aus einem Schrift­stück vor):

Ich bedanke mich auf jeden Fall recht herzlich und bin froh, dass meinen Mitstudenten mein Schicksal von der Studiumsverzögerung von nun an erspart bleibt und dass wir nun endlich unsere Ferien zu Hause verbringen dürfen und in unseren Kliniken arbeiten dürfen. Danke. – Zitatende.

In diesem Sinne alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)

22.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Fichtinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.15.36

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört, worum es bei diesem EU-Berufsanerkennungsgesetz geht: Es geht um die innerstaatliche Um­setzung einer Richtlinie, welche unter anderem die Vergleichbarkeit, die einheitlichen Ansprechpartner und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Gesundheitsberufe regelt.

 


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