Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll111. Sitzung / Seite 362

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Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Ge­sund­heitsausschusses, seinen Bericht 978 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Ge­sundheitsausschusses, seinen Bericht 979 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Ge­sundheitsausschusses, seinen Bericht 980 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

23.15.3719. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1480/A(E) der Abgeord­neten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Absolutes Verbot des Verkaufes von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen“ (981 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


23.16.00

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Zuerst einmal danke an die Kollegin Weigerstorfer, dass sie es geschafft hat, einmal einen Antrag ins Parlament zu bringen, der mit Tierschutz zu tun hat. Wenn man den Antrag anschaut, dann steht drin: „Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, die Tierhaltungs-Gewerbeverordnung dahingehend abzuändern, dass der Verkauf von Hunde- und Katzenwelpen in Zoofachhandlungen endgültig verboten wird.“

Wir haben das im Ausschuss sehr interessiert und sehr interessant diskutiert. Was schreibt sie denn da drinnen? – Zum einen stellt sie, was die Zoofachhandlungen und die Züchter angeht, fest, dass die Tiere vom Züchter gesund sind und bei Tieren aus Zoohandlungen eher Krankheiten auftreten. Das heißt also auch, dass die Tiere entweder zu früh, gar nicht oder zu spät geimpft werden. Wenn man mit Tierärzten spricht, dann kann man sagen: Ja, das stimmt.

Sie spricht von der Enttäuschung vieler Menschen, die ein krankes Tier haben, vom Leid, zum einen des Tieres, zum anderen auch in den Familien, vom Geld, das sie investieren. Das ist natürlich immer ein Trauerspiel.

Sie bedauert zudem, dass die Achtwochenfrist oft nicht eingehalten wird und dass manche Zoofachhandlungen die Tiere vorschriftswidrig veräußern. Nach Rücksprache mit Tierärzten: Ja, das stimmt, das kann man also auch nur unterschreiben. Daher ist es aus ihrer Sicht natürlich bedauerlich, dass das absolute Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen im Jahr 2008 wieder abgeschafft wurde.

Jetzt muss man sich fragen: Was ist eigentlich an diesen Tierwelpen so Besonderes dran? In diesem Fall müsste man einmal den Hund als Wirtschaftsfaktor sehen. Wenn


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