Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 254

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Es gibt ja wie bei vielen anderen Themen auch in dieser Thematik zwei Partner am Tisch, und daher ist es für uns klar, dass dies in dieser Form eine Ausnahme ist, wir aber trotzdem zustimmen, weil es in einer schwierigen Zeit, wie es im Gesetzestext heißt, auch ein „Linderungsbeitrag“ für ein Jahr ist. Aber überrascht sein darf niemand, dass im nächsten Jahr, wie es schon oft erwähnt wurde, dann ein größerer Schritt ansteht, denn einen Automatismus in dieser Frage wird und soll es auch nicht geben.

Daher ein Ja zum heutigen Vorschlag, aber natürlich mit dem Vorbehalt, dass in Zukunft in dieser Frage auch wieder Ausgewogenheit für alle Partner besteht, denn – und da bin ich bei dir, Herr Kollege –: Es muss auch in Zukunft möglich sein, die not­wendigen Mittel zu haben, um zu sanieren, um neu zu bauen, und dann auch wieder allen Ansprüchen gerecht werden zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


18.50.41

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolle-gin­nen und Kollegen! Ja, natürlich muss man beim Mietrechtsgesetz etwas tun, es braucht eine Reform, denn Wohnen ist für viele junge Menschen und junge Familien in Öster­reich nahezu unleistbar oder eigentlich unleistbar geworden. Die Mietpreise sind oft viel zu hoch, von den Preisen der Eigentumswohnungen will ich gar nicht sprechen. Die Nettomiete liegt in Ballungszentren wie Innsbruck, Salzburg, auch Wien und Bregenz bei ungefähr 10 € pro Quadratmeter. Rechnet man die Umsatzsteuer hinzu, sind die Menschen mit Mieten von über 900 € für eine 75-Quadratmeter-Wohnung – ohne Betriebskosten! – konfrontiert.

Junge Menschen, junge Familien müssen also nahezu 50 Prozent ihres monatlichen Einkommens in das Grundbedürfnis Wohnen investieren. Und dieser Zustand muss in Zukunft beendet werden. Ja, Wohnen muss ein Grundrecht sein. Es ist ein Grundrecht!

Das MILG 2016, das wir heute beschließen, wird ja nur eine kleine und kurzfristige Erleichterung für die Mieterinnen und Mieter bringen, es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich möchte aber auch auf die parlamentarische BürgerInneninitiative aufmerksam machen, die heute von meiner Kollegin Katharina Kucharowits eingebracht worden ist und ab nächster Woche auch online unterstützt werden kann. Ich möchte die Forde­rungen dieser Initiative auch unterstützen. Ja, es braucht die Einführung des Universal­mietrechts, es braucht die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauför­der­mittel, es braucht die Wiedereinführung der Hausmeister und es braucht den freien Weg zur Einführung einer Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe. (Beifall bei der SPÖ.)

18.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


18.52.43

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Wie jetzt bereits mehrfach von den Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt, wird mit dem Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz die Erhöhung der Richtwert­mieten mit April 2016 für ein Jahr ausgesetzt. Die Aussetzung der Indexanpassung bringt den Mieterinnen und Mietern in den Altbauten, die dem Richtwertsystem unter­liegen, vor allem aber auch allen Mieterinnen und Mietern der Wiener Gemein­de­woh­nungen, die den Richtwertmieten unterliegen, eine wichtige Erleichterung. Ich denke, diese Maßnahme soll jetzt nicht kleingeredet werden, sondern ist absolut zu begrüßen,


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