Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 292

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20.52.08

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Im Rahmen der Vorlage aus dem Budgetausschuss darf ich nun ein paar Erläuterungen zur Änderung des Scheidemünzengesetzes machen.

Die Münze Österreich AG ist gesetzlich dazu verpflichtet, Euro- und Cent-Münzen in Papiergeld umzutauschen beziehungsweise alte Schilling- und Groschenmünzen zurückzunehmen und in Euromünzen umzuwechseln. Das Scheidemünzengesetz verbietet die Bildung einer Rückstellung für Rücklöseverpflichtungen. Aufgrund genau dieser Bestimmung, die bereits dem Grundsatz nach seit 1988 im Gesetz verankert ist, wurde von der Münze Österreich AG anstelle der gesetzlich verbotenen Rücklöse­stel­lung eine Gewinnrücklage gebildet.

Durch die dafür erforderliche Rücklagenbildung kommt es zu einer Kapitalbildung und zu einer Reduktion von Gewinnausschüttungsmöglichkeiten, auf die auch der Rech­nungshof bereits in seinem Bericht zur Münze Österreich aus dem Jahr 2013 hingewiesen hat. Gerade bei der Rücklöseverpflichtung für Euro- und Cent-Münzen, die zu einer Reduktion des Münzumlaufs beziehungsweise zu einem kurzfristigen Austausch von Münzen durch Banknoten oder neuen Münzen führen kann, wurde eine derart große Rücklöseversorgung ermittelt, dass mehr als die Hälfte des Vermögens allein der Veranlagung der gebundenen Mittel dient. Die für diese Zwecke gebildeten Vorsorgerücklagen sind aufzulösen und fließen dem Bund zu. Wir reden hier von einer Einmalzahlung in Höhe von 436,6 Millionen € im Jahr 2016.

Dadurch ergeben sich zwei positive Effekte: Zum einen wird verhindert, dass die Münze Österreich AG immer größere Gewinnrücklagen bildet und zu einer Investitions­bank wird. Und zum anderen wirkt sich die Einmalzahlung positiv auf das Budget aus. Der positive Effekt bis 2045 hat eine Höhe von 849 Millionen €. Künftig soll keine Bildung von Rückstellungen oder Rücklagen zu den im Gesetz genannten Zwecken mehr zulässig sein. – Es ist ein gutes Gesetz, für das ich um Ihre Unterstützung werbe. (Beifall bei der ÖVP.)

20.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


20.54.24

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zu den Rednern der Freiheitlichen Partei möchte ich feststellen, dass die Finanzen des Bundes stabil sind, dass der Regie­rungsabschluss nicht nur einmal, sondern regelmäßig besser war als budgetiert, dass auf Budgetdisziplin Wert gelegt wird, weil Budgetdisziplin wichtig ist, und das verdeut­licht sich Jahr für Jahr. Geirrt hat regelmäßig die Opposition. Das ist Tatsache!

Zum Bundesfinanzausgleich: Für uns ist wichtig, dass die Aufgaben dort finanziert und verlegt werden, wo sie am besten gehandelt werden können, ob Bund, Länder, Städte oder Gemeinden.

Meine Damen und Herren, ich darf auch die positiven Impulse der Steuerreform erwäh­nen, der Wohnbauoffensive, der positiven Reform der Normen, die den Klein- und Mittelbetrieben neue Betätigungsfelder bringen, den Konsumenten Preisreduktionen, ein verstärktes Wirtschaftswachstum, die Kräftigung der Konjunktur. Das sind Impulse, das sind aktive Maßnahmen, die die Inlandskaufkraft beleben, der Gastronomie, dem Handel zugutekommen und zu Investitionen animieren. Das wirkt positiv auf die Stimmung, und das sollte uns, meine Damen und Herren, bewusst sein. Manche Wirt­schaftsforscher weisen darauf hin, dass die Stimmung und die Erwartungserhaltung sehr viel ausmachen.

 


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