Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 96

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7. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 786/A(E) der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend ös­terreichischen Beitrag zur Unterstützung der Opfer von Kriegsverbrechen und der Verfolgung und eindeutigen Benennung von Massenvergewaltigungen als Kriegsverbrechen am Beispiel der Demokratischen Republik Kongo (1038 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


14.05.39

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne)|: Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt werden zwei Anträge be­handelt.

Ich komme zuerst zur Demokratischen Republik Kongo. Im Jahr 2003 wurden zu­mindest offiziell die Konflikte und der Krieg beendet. Gewalt, bewaffnete Unruhen und Konflikte gibt es in diesem riesigen, rohstoffreichen Land, das so groß ist wie ganz Westeuropa, natürlich noch immer. In erster Linie sind Frauen und Kinder von sexuel­ler, physischer und psychischer Gewalt betroffen. Der Antrag – und das war auch die Intention – zielt darauf ab, dass es eine klare Verurteilung der sexuellen Gewalt als Be­standteil des Krieges und als Kriegswaffe geben soll. Es wird ausdrücklich festgehal­ten, dass eben Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt ein Kriegs­verbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerk­male des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können und dass die straf­rechtliche Verfolgung von Tätern dann in den einzelnen Ländern, die unterzeichnet ha­ben, zu erfolgen hat.

Der zweite Antrag betreffend Burundi ist ein bisschen differenzierter zu betrachten. Dieser wurde von den Regierungsparteien eingebracht. In Burundi selbst herrscht eine sehr instabile Situation – das ist keine Frage –, und die prinzipiellen Antragspunkte, nämlich zu schauen, dass es zu einem Ende der Gewalt kommt und dass es zur Ver­hinderung der schweren Menschenrechtsverletzungen kommen soll, sind zu begrüßen. Doch innerhalb dieses Konvoluts der Forderungen befindet sich auch ein Punkt, der besagt, dass sich der Außenminister auf europäischer Ebene dafür einsetzen soll, dass die europäischen Entwicklungshilfegelder für Burundi vonseiten Europas ausgesetzt beziehungsweise auf humanitäre Projekte konzentriert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Punkt können wir nicht zustimmen, denn Entwicklungszusammenarbeit hat immer etwas damit zu tun, Rechtsstaatlichkeit, Demokratieförderung, Frieden, Sicherheit und Entwicklung tatsächlich zu forcieren; und wenn gegenüber Burundi mit dieser Fahne aufgetreten und gesagt wird, dass, wenn man sich nicht daran hält, auch zivilgesellschaftliche Projekte, gesundheitsfördernde Projekte und auch Projekte für Kinderrechte, Menschenrechte sowie Frauenrechte nicht mehr gefördert werden, ist das vonseiten der Grünen klar abzulehnen. (Beifall bei den Grünen.)

Laut Informationen der Europäischen Kommission sollen in einem Soforthilfeprogramm nun tatsächlich Projekte zum Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Ernährung und Entwicklung des ländlichen Raumes in der Höhe von insgesamt 45 Millionen € zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese Projekte würden Sie mit diesem Antrag auch streichen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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