Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Burundis Zivilbevölkerung braucht Unterstützung
eingebracht im Zuge der Debatte „Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1580/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die gewaltsamen Unruhen in Burundi (1034 d.B.)“
Begründung
Die ostafrikanische Republik Burundi Burundi rangiert als eines der ärmsten Länder der Welt ganz oben am Global Hunger Index: drei von fünf Kinder leiden an Unterernährung und gebremsten Wachstum. Laut UNDP’s Human Development Index leben vier von fünf Personen von 1,25 Dollar pro Tag. 66,9 Prozent der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze. Auf Basis des AKP-EU-Partnerschaftsabkommen sollten über die Periode 2014-2020 432 Millionen Euro Hilfsgelder an Burundi gezahlt werden. Nach einem Beschluss des Rates der EU-AußenministerInnen vom 14.3.2016 sollen nun vorläufig alle Gelder gestoppt werden, die direkt an die burundische Regierung fließen. Grund für diese Vorgehensweise ist die Nichteinhaltung der wesentlichen Elemente des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens seitens der Regierung Burundis nach Artikel 9: Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit werden laufend massiv verletzt. Nichts desto trotz darf die unmittelbare Unterstützung der burundischen Bevölkerung vor allem im Bereich der Armutsbekämpfung nicht ausgesetzt werden. Auch die humanitären Maßnahmen sowie die Flüchtlingshilfe müssen nach wie vor gewährleistet sein.
Laut Informationen der Europäischen Kommission sollen deshalb zwei Soforthilfeprogramme zur Genehmigung vorgelegt werden:
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Zugang zur Gesundheitsversorgung |
40 Millionen Euro |
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Ernährung/Entwicklung des ländlichen Raums |
15 Millionen Euro |
Im vorliegenden Antrag 1580/A(E) der Abgeordneten der
Regierungsfraktionen,
Maga Christine Muttonen und Dr. Reinhold Lopatka, betreffend
die gewaltsamen Unruhen in Burundi, wird der Minister für Europa,
Integration und Äußeres unter anderem aufgefordert, sich innerhalb
der EU dafür einzusetzen, dass die europäischen Entwicklungsgelder
für Burundi ausgesetzt, bzw. auf humanitäre Projekte konzentriert werden,
falls die besorgniserregende, instabile Situation nicht verbessert werden kann,
und die Konflikte nicht beendet werden können.
Dieses undifferenzierte Vorgehen lässt die dringend benötigte Unterstützung der burundischen Bevölkerung über die EU Entwicklungshilfegelder völlig außen vor. Außerdem scheint es in der derzeitigen Lage in Burundi notwendig, Entwicklungshilfegelder nicht einfach umzuschichten, sondern sich aktiv für die Stärkung des Amtes der Europäischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe (GD ECHO) einzusetzen und seine Bemühungen zu unterstützen, die EU Mittel für die humanitäre Hilfe insgesamt aufzustocken und auf stabile Beine zu stellen.
Auf bilateraler Ebene ist zudem dringend nötig, dass erneut direkt von NGOs und/oder internationalen Organisationen umgesetzte Projekte der Entwicklungszusammenarbeit vonseiten Österreichs unterstützt werden, um Stabilität, Sicherheit und Demokratieentwicklung zu fördern.
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