Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 99

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

betreffend Burundis Zivilbevölkerung braucht Unterstützung

eingebracht im Zuge der Debatte „Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1580/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die gewaltsamen Unruhen in Burundi (1034 d.B.)“

Begründung

Die ostafrikanische Republik Burundi Burundi rangiert als eines der ärmsten Länder der Welt ganz oben am Global Hunger Index: drei von fünf Kinder leiden an Unter­ernährung und gebremsten Wachstum. Laut UNDP’s Human Development Index leben vier von fünf Personen von 1,25 Dollar pro Tag. 66,9 Prozent der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze. Auf Basis des AKP-EU-Partnerschaftsabkommen sollten über die Periode 2014-2020 432 Millionen Euro Hilfsgelder an Burundi gezahlt werden. Nach einem Beschluss des Rates der EU-AußenministerInnen vom 14.3.2016 sollen nun vorläufig alle Gelder gestoppt werden, die direkt an die burundische Regierung fließen. Grund für diese Vorgehensweise ist die Nichteinhaltung der wesentlichen Ele­mente des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens seitens der Regierung Burundis nach Artikel 9: Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit werden laufend massiv verletzt. Nichts desto trotz darf die unmittelbare Unterstützung der bu­rundischen Bevölkerung vor allem im Bereich der Armutsbekämpfung nicht ausgesetzt werden. Auch die humanitären Maßnahmen sowie die Flüchtlingshilfe müssen nach wie vor gewährleistet sein.

Laut Informationen der Europäischen Kommission sollen deshalb zwei Soforthilfepro­gramme zur Genehmigung vorgelegt werden:

Zugang zur Gesundheitsversorgung

40 Millionen Euro

Ernährung/Entwicklung des ländlichen Raums

15 Millionen Euro

Im vorliegenden Antrag 1580/A(E) der Abgeordneten der Regierungsfraktionen,
Maga Christine Muttonen und Dr. Reinhold Lopatka, betreffend die gewaltsamen Unru­hen in Burundi, wird der Minister für Europa, Integration und Äußeres unter anderem aufgefordert, sich innerhalb der EU dafür einzusetzen, dass die europäischen Ent­wicklungsgelder für Burundi ausgesetzt, bzw. auf humanitäre Projekte konzentriert wer­den, falls die besorgniserregende, instabile Situation nicht verbessert werden kann, und die Konflikte nicht beendet werden können.

Dieses undifferenzierte Vorgehen lässt die dringend benötigte Unterstützung der bu­rundischen Bevölkerung über die EU Entwicklungshilfegelder völlig außen vor. Außer­dem scheint es in der derzeitigen Lage in Burundi notwendig, Entwicklungshilfegelder nicht einfach umzuschichten, sondern sich aktiv für die Stärkung des Amtes der Euro­päischen Gemeinschaft für humanitäre Hilfe (GD ECHO) einzusetzen und seine Bemü­hungen zu unterstützen, die EU Mittel für die humanitäre Hilfe insgesamt aufzustocken und auf stabile Beine zu stellen.

Auf bilateraler Ebene ist zudem dringend nötig, dass erneut direkt von NGOs und/oder internationalen Organisationen umgesetzte Projekte der Entwicklungszusammenarbeit vonseiten Österreichs unterstützt werden, um Stabilität, Sicherheit und Demokratieent­wicklung zu fördern.

 


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