Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 98

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dem Kongo. Bis zu 1,8 Millionen Frauen zwischen 15 und 49 Jahren wurden mindes­tens einmal im Leben vergewaltigt; ein Viertel dieser Vergewaltigungen betrifft Kinder, und ein Zehntel dieser vergewaltigten, misshandelten Frauen werden schwanger. Wenn man sich auch den Umgang der dortigen Gesellschaften mit diesen schwer traumati­sierten Frauen vorstellt – das heißt, Frauen werden dann zum Teil verstoßen, von der Gesellschaft geächtet –, dann ist ganz klar, dass das Thema ein besonderes Augenmerk verdient.

Die UN-Resolutionen 1325 aus dem Jahr 2000 und 1820 aus dem Jahr 2008 haben das erste Mal sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als Kriegsverbrechen und als neuen Strafrechtstatbestand dargestellt und helfen somit mit, diese Delikte zu ahnden, denn diese Resolutionen fordern von allen Mitgliedstaaten, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt und besonders sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Frauen zu verfolgen, mit aller mög­lichen Härte zu verfolgen.

Ich bin mir auch ganz sicher, dass unser Bundesminister Sebastian Kurz – wie es auch im Antrag gefordert ist – das Thema in bewährt sachlicher Art in den entsprechenden Gremien gegenüber den entsprechenden Ansprechpartnern ansprechen und im Rah­men seiner Möglichkeiten auch Konsequenzen einfordern wird. Das betrifft selbstver­ständlich auch den Tagesordnungspunkt 6, bei dem es eben um diese Unruhen in Bu­rundi und mögliche Konsequenzen geht.

Die schweren Menschenrechtsverletzungen, die in beiden Anträgen im Mittelpunkt ste­hen, verdienen, sehr geehrte Damen und Herren, erhöhte Aufmerksamkeit, konsequen­tes Benennen und Bekämpfen, und ich ersuche daher um Unterstützung für beide An­träge. (Beifall bei der ÖVP.)

14.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


14.13.09

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Ich bringe jetzt den Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Burundis Zivilbevölkerung braucht Unterstützung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, sich inner­halb der EU dafür einzusetzen, dass nur die Gelder ausgesetzt werden, die direkt an die Behörden oder Institutionen Burundis fließen. Zudem soll anstatt einer Umschich­tung von EZA Geldern eine zusätzliche Stärkung der humanitären Hilfe vor Ort erfol­gen. Weiters sollen bilaterale Projekte zu Armutsbekämpfung, Rechtstaatlichkeit und Stärkung der Rechte von Frauen in Burundi wieder aktiv gefördert werden.“

*****

Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

 


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