Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 102

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der Kriegsführung – und dies ist eines der schlimmsten Mittel der Kriegsführung. Aus diesem Grund muss dagegen vorgegangen werden; auch dieser Antrag hat also seine Berechtigung.

Ich weiß natürlich, dass es auf diplomatischer Ebene nicht gerade leicht ist, solche Verbrechen zu verhindern, aber man muss alle Mittel ergreifen, die man ergreifen kann, um diese furchtbaren Zustände und schweren Verbrechen zu bekämpfen, und wenn nur ein Fall dadurch verhindert wird, dann ist es schon positiv.

Wir stimmen auch für den Entschließungsantrag, über den ebenfalls unter diesem Tages­ordnungspunkt abgestimmt wird, weil er in eine ähnliche oder die gleiche Richtung geht; auch dieser wird von uns natürlich befürwortet.

Ebenso werden wir dem Entschließungsantrag der Kollegin Windbüchler-Souschill zu­stimmen, in dem vorgeschlagen wird, die Entwicklungsgelder nicht einzufrieren, son­dern für humanitäre Zwecke zu verwenden; auch dieser hat seine Berechtigung. Also: viermal Zustimmung vom Team Stronach für vernünftige Lösungen. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Pendl.)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


14.22.08

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Es be­steht kein Zweifel, dass man in einer zivilisierten Gesetzgebung diesem Antrag, in dem es um Massenvergewaltigungen als Kriegsverbrechen an Kindern oder an Frauen geht – egal, wo auf der Welt dies stattfindet –, zustimmen würde.

Auf der anderen Seite muss man allerdings aufpassen, wem man das Mäntelchen um­hängt, und ich habe mich diesbezüglich doch über den Inhalt des Antrags geärgert, weil dabei ein Land herausgegriffen wird, nämlich die Demokratische Republik Kongo, und mit tatsächlichen Vorfällen, die aber bereits 2010 und früher geschehen sind, ar­gumentiert wird. (Zwischenruf der Abg. Windbüchler-Souschill.)

Da machen wir uns als Parlament unglaubwürdig und lächerlich, denn diese Staaten und deren Vertreter sind natürlich auch sehr sensibel. Auch wir würden es uns nicht gefallen lassen, dass man uns in der heutigen Zeit aufgrund falscher Recherchen be­schuldigt. (Abg. Windbüchler-Souschill: Sexuelle Gewalt gibt es also nicht dort?)

Ich möchte sagen: Die im Antrag beschriebene Entwicklung mit der M23 war tatsäch­lich so, dass es im Jahr 2012/2013 dort schwere Kämpfe gegeben hat (Abg. Wind­büchler-Souschill: Sie widersprechen Ihren Frauen…!), aber unter der Leitung des Deutschen Kobler, der von der UNO eingesetzt worden war, wurden zusammen mit Truppen aus der Demokratischen Republik Kongo – geleitet von François Olenga, der in Köln sozialisiert worden ist, er hat dort, nach unserer Sprechart, ein Beisl geführt – diese Rebellen zurückgedrängt und auch vernichtet. Die M23 gibt es zum Glück heute nicht mehr.

Der Osten Kongos ist natürlich immer noch ein Unruhegebiet, aber die Aussage, die im Antrag steht, dass dort täglich oder sogar stündlich 50, 60 Menschen vergewaltigt wer­den, kann man so nicht unterschreiben. Ich sage das deswegen, weil es verantwor­tungslos ist, so zu agieren. Schließlich hat Österreich dort massive Wirtschaftsinteres­sen, was aber offensichtlich das Außenministerium in keiner Weise interessiert.

Wir sprechen von aktiver Außenpolitik und vernachlässigen dann, dass ein Konzern aus Österreich, die Firma ANDRITZ, dort das größte Kraftwerk Afrikas bauen will. Da­bei stehen hunderte Arbeitsplätze in der Steiermark auf dem Spiel, womit dermaßen fahrlässig umgangen wird.

 


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