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Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir NEOS betrachten Entwicklungszusammenarbeit nicht als einseitige Hilfe, sondern als Kooperation zwischen gleichwertigen Partnern. Die Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit ist es, nachhaltige, wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklung zu fördern. Und daher sehen wir es als nicht nur legitim, sondern auch als durchaus notwendig an, Entwicklungshilfe auch an politische Vorgaben zu koppeln. Aus diesem Grund werden wir diesem Antrag zustimmen. Wobei ich schon erwähnen muss, Kollege Karlsböck, ich hoffe, ich habe es im Antrag richtig verstanden, dass Menschen, die Asyl und Schutz bekommen und nachher straffällig werden, auch nicht abgeschoben werden können, die müssen dann halt bei uns ins Gefängnis.
Aber mit diesem Proviso sind wir einverstanden, denn ich glaube, die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, nur dort, wo Regierungen von Entwicklungsländern bereit waren, demokratische, transparente und vor allem rechtsstaatliche Strukturen aufzubauen, hat Hilfe manchmal auch zu tatsächlichen Ergebnissen geführt. Im Gegensatz dazu wurden dort, wo dies nicht der Fall war, bestenfalls Symptome der Armut bekämpft, aber die eigentlichen Ursachen nicht beseitigt.
Wenn wir also Milliardenbeträge, zusammen mit der EU natürlich, an korrupte Regime überweisen, helfen wir weder den Menschen vor Ort noch handeln wir im Sinne der österreichischen Steuerzahler.
Daher: Neben der Wahrung von Demokratie und Menschenrechten können wir selbstverständlich auch die Einhaltung des Völkerrechts einfordern, und dazu gehört nun einmal auch die rechtmäßige Rückführung von Migranten. Es wäre doch völlig unverständlich für die Steuerzahler, aber auch für die Spender bei Entwicklungszusammenarbeit, wenn wir den betroffenen Ländern Hunderte Millionen überwiesen und diese nicht einmal bereit wären, ihre eigenen Staatsbürger zurückzunehmen. Zahlungen an Länder, die sich nicht an Rückführungsabkommen halten oder nicht kooperieren, müssen daher überdacht werden. Natürlich geht es da nur um Länder, wo kein Krieg herrscht, zum Beispiel Marokko, Tunesien oder Pakistan.
Was diese Länder betrifft, muss ich sagen, ganz konkret fließen derzeit nach Marokko EU-Hilfsgelder in der Höhe von etwa 480 Millionen € pro Jahr, nach Tunesien knapp über 400 Millionen €, und diese Länder weigern sich eben, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen. Ich halte das für unzumutbar. Und anstatt diesen Staaten diese Gelder zu überweisen, wäre vielleicht das Geld in den überfüllten Lagern rund um Syrien besser aufgehoben.
Es ist für mich also eine logische Konsequenz, dass wir neben den anderen politischen und sozialen Aspekten auch auf die Einhaltung von internationalen Abkommen und somit auch auf die Kooperationsbereitschaft in der Einwanderungspolitik achten dürfen und achten müssen.
Folgendes möchte ich abschließend betonen, damit keine Missverständnisse entstehen: Natürlich ist hier Entwicklungszusammenarbeit von humanitärer Hilfe streng zu trennen. Die humanitäre Hilfe, die auch im Budget anders abgebildet ist, wird davon nicht betroffen sein. Das haben wir jetzt auch im Beschluss der EU-Kommission, den Kollegin Tanja Windbüchler-Souschill vor ein paar Stunden erwähnt hat, gesehen. Dort wurde auch die EZA ausgesetzt, eben mit Ausnahme der humanitären Hilfe. Dem sollten wir auch folgen.
Langfristige Unterstützung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit sollten wir nur im Geiste des gegenseitigen Respekts gewähren. – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)
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