Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 1492/A(E) der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung des Mandats für den UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran (1037 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Herr Abgeordneter Mag. Schönegger, Sie sind als Erster zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.13
Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Außenminister! In den letzten Monaten war der Iran sehr oft, öfter als sonst medial präsent, und ja, es gab durchaus positive Signale aus dem Iran zu vermelden – zarte Pflänzchen, möchte ich sagen. Das Atomabkommen, die Wiederaufnahme von direkten Gesprächen mit den Vereinigten Staaten von Amerika sowie Wahlerfolge von Reformbemühten gaben und geben Grund zur Hoffnung im Iran. Aber Achtung, Hoffnung hatten wir alle auch schon durch durchaus journalistisch bemerkenswerte Expertenleistungen zu Beginn des Arabischen Frühlings, und bezüglich dieser Hoffnungen hat uns die Realität mittlerweile wieder sehr hart eingeholt.
Besonders prekär, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Menschenrechtssituation im Iran. Im Iran droht laut Amnesty International – da ist ein durchaus lohnendes Betätigungsfeld für Amnesty International zu finden – Dutzenden Jugendlichen die Todesstrafe. Derzeit sollen im Iran mindestens 49 Straftäter unter 18 Jahren im Todestrakt auf ihre Hinrichtung warten. Viele von ihnen warten dort schon seit vielen, vielen Jahren.
Trotz der jüngsten Justizreform im Lande erlaubt das iranische Recht nach wie vor, Mädchen ab dem Alter von neun Jahren und Buben ab dem Alter von 15 Jahren zum Tode zu verurteilen. Besonders hervorzuheben ist dabei die signifikante Ungleichheit, wie gerade beschrieben, von Männern und Frauen. Allein zwischen 2005 und 2015, also in zehn Jahren, sind 73 jugendliche Straftäter hingerichtet worden, darunter mindestens vier im vergangenen Jahr. Die Todesurteile werden beispielsweise für Delikte wie Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel oder Gefährdung der nationalen Sicherheit verhängt. Besonders pikant ist auch der Tatbestand „Feindschaft gegen Gott“.
Für uns als aufgeklärte Mitteleuropäer ist das mehr als befremdlich, eigentlich unvorstellbar. Wir fühlen uns eher an das Mittelalter erinnert.
Erst seit 2015 werden solche Fälle vor Jugendgerichten verhandelt. Dennoch kritisiert Amnesty International völlig zu Recht das Rechtssystem im Iran, welches nach wie vor weit hinter den internationalen Standards zurückliegt.
Die Todesstrafe – und das sage ich klar und deutlich – ist natürlich prinzipiell abzulehnen und muss ohne jeden Zweifel weltweit schnellstens abgeschafft werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits seit mehr als 30 Jahren verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen beinahe jährlich eine Resolution zur Situation der Menschenrechte im Iran, und im März 2011 beschloss man ein Mandat für einen Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran.
Ein Ende der katastrophalen Lage in der Islamischen Republik Iran ist aber nach wie vor nicht in Sicht. Daher ist es aus unserer Sicht weiter zwingend notwendig, Druck auf die Regierung in Teheran auszuüben.
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