Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 179

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fenen ganz massiv sind, einerseits für Unfallopfer, andererseits auch im Strafprozess. Das heißt, wir müssen da etwas tun. Wir wissen auch, was wir tun müssten: Wir müss­ten insbesondere die Vergütung für Gutachten anheben und die Richter entsprechend ausbilden plus eine externe Evaluierung durchführen. Wieso das nicht geschieht, ist auch mir schleierhaft.

Wir müssen – Kollege Steinhauser hat es angekündigt, und von unserer Seite wird das auch so sein – weiter Druck machen, damit sich da endlich etwas tut, denn die Schick­sale, die damit verbunden sind, sind – auch einigen hier im Saal – wohl kaum ausrei­chend klar. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

19.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ofen­auer. – Bitte.

 


19.05.12

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident des Nationalrates! Ho­hes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten im letzten Ausschuss wie­der eine Vielzahl von Petitionen und Bürgerinitiativen zu behandeln, und ich möchte hier zu wiederholtem Male feststellen, dass im Ausschuss durchaus inhaltlich und sachlich korrekte Diskussionen anhand der zu den einzelnen Petitionen und Bürgerinitiativen ein­geholten Stellungnahmen geführt werden.

Wie so oft geschieht es aber dann doch, dass im Plenum den Regierungsfraktionen vor­geworfen wird, sie würden Petitionen und Bürgerinitiativen nicht ernst nehmen, wenn sie vertagt, zur Kenntnis genommen oder einem Fachausschuss zugewiesen werden. Es ist da allerdings bei der Opposition eine gewisse Zwiespältigkeit wahrzunehmen, und ich halte es doch für problematisch, wenn Petitionen und Bürgerinitiativen instru­mentalisiert werden. Wenn es gut passt, dass einer Petition im Internet weiter zuge­stimmt werden kann, dann ist eine Vertagung doch sehr recht. Wenn es aber der Op­position entgegenkommt, dass eine Petition oder eine Bürgerinitiative im Plenum be­handelt wird, dann ist eine Kenntnisnahme recht, die ansonsten als Begräbnis erster Klasse kritisiert wird. (Abg. Brunner: Wovon hängt es bei Ihnen ab?)

Will die Opposition über eine Gesetzesänderung debattieren, dann soll es eine Zuwei­sung an den Fachausschuss geben. So war es auch bei der Petition 54 betreffend die Errichtung einer Deponie Marchfeldkogel, die letztlich aufgrund der eingeholten Stel­lungnahmen zur Kenntnis genommen wurde. Diese Petition ist bis zur Ersteinbringung von 1 131 Personen unterstützt worden und auf der Website nochmals von 169. Und es ist schon richtig, dass es im UVP-Verfahren über diese Deponie Marchfeldkogel vie­le Einwendungen gegeben hat und einige davon auch in der Petition vorgebracht wur­den. Diese sind aber alle im Behördenverfahren zu prüfen.

Aufgrund von Einwendungen in laufende Verfahren einzugreifen oder über Gesetzes­änderungen zu diskutieren, halte ich doch für fragwürdig, weil das ein Eingriff in ein laufendes Verfahren sein könnte, der die Behörden unter Druck setzt. Ich bin dafür, dass die zuständigen Behörden unbeeinflusst ihre Entscheidung treffen; alles andere wäre gerade jetzt kein gutes Signal.

Auch zur Petition 56 betreffend Schutz der Zieselpopulation wurden Stellungnahmen eingeholt. Auch dazu wurde festgehalten, dass diese Angelegenheit eigentlich eine Sa­che des Landes und damit der Nationalrat nicht dafür zuständig ist.

Vielleicht noch ein Wort, weil ich selbst vom Hochwasser betroffen bin beziehungswei­se in einer Gemeinde lebe, die vom Hochwasser betroffen ist. Kollegin Schimanek, es wäre besser, auf eine Einigung der Gemeinden und darauf hinzuwirken, dass es ein genehmigungsfähiges Projekt gibt, als hier Anträge zu stellen. Letzten Endes kommt


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