Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 181

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ich möchte doch aus einer Stellungnahme des Bundeskanzleramts den Abschnitt, der die Religionen betrifft, herausgreifen, weil man in diesem Bereich sehr präzise sein muss.

Ich zitiere also aus der Stellungnahme: „Religiöse Riten, z.B. der Gottesdienst … ge­nießen den besonderen Schutz der Gesetze … Bei „religiösen Bräuchen“ üben Perso­nen ihre Religion aus und diese Ausübung ist durch die Religionsfreiheit … geschützt."

Meiner Auffassung nach ist das deshalb von besonderer Bedeutung, weil wir in der ak­tuellen Debatte immer wieder die Diskussion haben, welche Religionen, welche Reli­gionsformen in Österreich akzeptiert werden und welche nicht. Das soll man von der Diskussion über liebgewonnene Bräuche, Feste und Traditionen entkoppeln, die auch innerhalb unseres Landes sehr unterschiedlich sind, die also in Niederösterreich ganz anders sind als in Tirol oder anderswo. Es ist also egal, ob man die Hoch- und Deutsch­meister mag, ob man das Osterfeuer als christliches Fest sieht oder seine heidnische Herkunft betont oder ob man Halloween mag oder nicht. Ich denke, dass man in einer freien und toleranten Gesellschaft Bräuche feiern und begehen kann, wie es jeder für sich mag.

Was wir sicherlich nicht brauchen, sind staatlich verordnete Brauchtumsgesetze, Brauch­tumsvorgaben. In diesem Sinne nehmen wir die Petition zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


19.13.24

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte auf zwei Petitionen eingehen.

Die erste bezieht sich auf die schon angesprochene Deponie Marchfeldkogel. Da geht es um eine Deponie, zu der es ein Umweltverträglichkeitsverfahren gibt, aber eben auch sehr viele Einwände und Bedenken von Betroffenen, was Feinstaubbelastung, Verkehrs­belastung und dergleichen angeht. Ich hätte diese Petition sehr gerne dem Umweltaus­schuss zugewiesen, weil wir im Umweltausschuss das Umweltverträglichkeitsprüfungs­gesetz beraten und das österreichische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sehr, sehr viel Anpassungsbedarf hat, gerade auch was die Einbindung von BürgerInnen angeht.

Das hat nichts mit einem Eingriff in ein laufendes Verfahren zu tun. Selbstverständlich wollen wir nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen, aber wir müssen uns bewusst machen, dass wir hier die Regeln für Verfahren festlegen, und genau um diese Regeln geht es. Es würde nicht schaden, wenn wir gerade anhand dieses Beispiels bei der Gesetzesgestaltung Beispiele aus der Praxis mitdiskutieren würden.

Die zweite Petition bezieht sich auf den Uhudler. Die findet sich heute nicht im Bericht, weil die Behandlung dieser Petition vertagt worden ist. Das finde ich demokratiepoli­tisch besonders bedenklich, weil im nächsten Landwirtschaftsausschuss Regelungen, die den Uhudler betreffen, die akut notwendig sind, behandelt werden, und da wäre es nur angemessen, wenn es schon Bürgerinitiativen und Petitionen zu diesem Thema gibt, diese dort auch mitzuberaten. Besonders schräg habe ich gefunden, dass diese Vertagung gerade von einem burgenländischen Abgeordneten beantragt wurde.

Nichtsdestotrotz höre ich auf, darüber zu jammern, denn es gibt heute eine gute Nach­richt aus dem Burgenland, gerade was den Uhudler angeht. Das Gericht hat nämlich entschieden. Das Landesverwaltungsgericht hat die Rodungsbescheide für den Uhud­ler aufgehoben, das heißt, die Akutlösung ist jetzt vollbracht und der Uhudler ist akut nicht gefährdet.

 


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