Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 183

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


19.20.01

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zu meinem eigentlichen Thema komme, mache ich noch eine Bemerkung zur Rede des Herrn Kollegen Weninger, der sich über die Petition zum Schutz der Traditionsfeste und Bräuche lustig gemacht hat: Ja, Herr Kollege, es ist leider Realität, dass in den Wiener Kindergräten zum Beispiel der Nikolo nicht mehr kommen darf, dass es keine Laternenumzüge mehr gibt. (Ruf bei der SPÖ: Das ist falsch! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist richtig!) – Das ist eben nicht falsch, das ist definitiv richtig. Wir haben alle Kinder, und wir wissen, was in den Kindergärten los ist. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.) Es ist defi­nitiv so, und das ist eine Tendenz, die abzulehnen ist. Das brauchen Sie nicht „herun­terzudodeln“. Das funktioniert nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme jetzt aber zu dem Thema, zu dem ich sprechen wollte, nämlich die parla­mentarische Bürgerinitiative betreffend „Unfallopfer (Qualitätskontrolle bei Gerichtsgut­achtern/Novellierung des Schadenersatzrechts)“. Diese Bürgerinitiative hat einige sehr interessante und richtige Punkte aufgezeigt, und es gibt in dem Bereich wirklich große Missstände; das zeigt sich dann an schweren Schicksalen von Unfallopfern.

Die wesentlichen Probleme dabei sind zum Teil auch schon von meinen Kollegen, die dazu gesprochen haben, angesprochen worden. Eines davon ist die Chancengleichheit zwischen dem Unfallopfer auf der einen Seite, das sehr oft in einer sehr schwierigen Situation ist – nicht nur persönlich, auch finanziell –, und der Unfallversicherung oder ei­ner Versicherung auf der anderen Seite, die ganz andere Möglichkeiten hat.

Herr Kollege Steinhauser hat David gegen Goliath gesagt. – Ich glaube, das ist ein schlechter Vergleich, denn David hat gewonnen. Genau da liegt das Problem, dass die Unfallopfer üblicherweise eben nicht gewinnen und in der schwächeren Position sind.

Da müssen wir uns als Gesetzgeber schlicht und einfach Verbesserungen überlegen. Wir werden nicht alles im Gesetz regeln können, aber man kann da über Gebühren, die Deckelung von Kosten und so weiter sehr wohl den Opfern helfen, und das ist un­sere Aufgabe. Wir werden dazu auch Initiative ergreifen. Es geht unter Umständen auch darum, nicht abgedeckte Schäden auszugleichen. Es gibt einfach Schäden, die darüber hinausgehen, was letztendlich bezahlt werden kann. Dazu gibt es auch schon einen Antrag aus dem Jahr 2008 von Präsident und jetzt Präsidentschaftskandidat Ho­fer, der hier gefordert hat, dass man einen Fonds bildet, der diese Schäden abdeckt, weil das Opfer letztendlich auf der Strecke bleibt, wenn da eine gewisse Grenze über­schritten wird. Auch da ist bis jetzt nichts passiert, weshalb wir das neuerlich aufgreifen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Ausbildungsbildungsrichtlinien für Sachverständige sind auch ein wichtiger Punkt, weil es da schlicht und einfach Mängel gibt. Es gibt gute und schlechte Sachverstän­dige – das wird auch immer so bleiben –, aber es ist eben unsere Aufgabe, da die Qualitätskontrolle durchzuführen; und die gilt dann eben auch für Gerichtsgutachten als solche.

Da gibt es also ein weites Betätigungsfeld. Ich wollte das hier nur noch einmal bewusst aufzeigen, weil diese Bürgerinitiative da sehr gute Ansätze geboten hat; und wir wer­den uns hier bemühen, entsprechende Vorschläge zu machen. Ich hoffe, dass das dann auch umgesetzt werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

19.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preiner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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