Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 185

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Gerade in der jetzigen Zeit ist es umso wichtiger, dass unser Vereinsleben, unser Brauchtum betrieben, gelebt und auch praktiziert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Unser Brauchtum und unsere Traditionen sind enorm wichtig für die Ge­sellschaft. Sie gehören dementsprechend gefördert und nicht ständig beschnitten. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


19.27.00

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vorweg möchte ich kurz auf die Kritik eingehen, dass die Re­gierungsfraktionen offensichtlich mit den Instrumenten der Bürgerbeteiligung oberfläch­lich umgehen. Es wird Sie wenig verwundern, wenn ich Ihnen sage: Diese Kritik geht natürlich klar ins Leere. Wir alle behandeln im Petitionsausschuss jede Bürgerinitiative, aber auch jede Petition mit dem entsprechenden Respekt.

Kollege Pock, wir sind gerne auch zu Gesprächen bereit, um allfällige Weiterentwick­lungen des Ausschusses voranzutreiben. Ich stehe auch nicht an, an dieser Stelle ein­mal zu sagen: Danke für die umsichtige und sehr ambitionierte Vorsitzführung. – Dan­ke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte an dieser Stelle aber auch festhalten, dass bei Weitem nicht jede Petition von einer großen Unterstützung der Bevölkerung getragen ist. Für eine Bürgerinitiative muss man zumindest 500 Unterschriften sammeln, um sie einbringen zu können. Für eine Petition hingegen reicht die Unterschrift eines Abgeordneten – ja, eigentlich muss ein Abgeordneter sie nur entgegennehmen, um sie zur Behandlung in den Ausschuss zu bringen. Manche Petitionen werden aber trotzdem von vielen Menschen mit einer Unterschrift unterstützt, um ihre Bedeutung auch entsprechend zu steigern. Viele wer­den jedoch ohne wirkliche Unterstützung an einen Abgeordneten übergeben und ein­gebracht.

Damit die Mitglieder des Petitionsausschusses ein Gefühl dafür entwickeln können, wie wichtig der Bevölkerung die einzelnen Themen sind, wurde vor einigen Jahren eine Onlineplattform auf der Homepage des Parlaments installiert, auf der man nun die je­weiligen Petitionen unterstützen kann. Und da, meine Damen und Herren, ergibt sich oft ein sehr großer Unterschied in der jeweiligen Unterstützung.

Die vorliegende Petition Nummer 50 wurde zum Beispiel von der Abgeordneten Wal­traud Dietrich ohne weitere Unterschriften eingebracht. Sie wurde allerdings online von 548 Personen unterstützt. Es geht bei dieser Petition um den Erhalt des Bankgeheim­nisses. Vieles in dieser Petition ist durchaus richtig und findet auch unser Verständnis; aber es ist klar, dass es im Gleichklang der europäischen Staaten mit dem Ziel, Steu­erbetrug zu verhindern, nötig war, einige Maßnahmen in diesem Bereich zu setzen. Aus diesem Grund wurde die Petition mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Petition Nummer 53 wurden vor Ort 212 Unterschriften gesammelt, und 127 Per­sonen haben diese online unterstützt. Es geht um die Besoldungsreform 2015. Diese Petition wurde einstimmig zur Kenntnis genommen, da die kritisierten Punkte der Be­soldungsreform, die am 11. Februar 2015 beschlossen wurde, durch zahlreiche Klar­stellungen in der Dienstrechts-Novelle 2015 beseitigt wurden und es darüber hinaus eine zusätzliche Wahrungszulage gibt. Es ist die Wahrungszulage 2, die dazu führt, dass die betreffenden Bediensteten keinerlei Schmälerungen ihrer Erwerbsaussicht er­fahren.

Für die Bürgerinitiative Nummer 90 wurden nun aber beachtliche 12 430 Unterschriften gesammelt, und online wurde diese von 1 991 Personen unterstützt. Die Initiative tritt


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