mit dem Anliegen an den Nationalrat heran, das Privatschulgesetz von 1962 so zu novellieren, dass „Schulen in Freier Trägerschaft mit Öffentlichkeitsrecht einen Rechtsanspruch auf Abdeckung ihrer Kosten in Höhe der durchschnittlichen Kosten anderer Schulen haben“ und dass „Schulen in Freier Trägerschaft volle Autonomie für die Umsetzung ihrer jeweiligen pädagogischen Inhalte im Rahmen ihrer genehmigten Lehrpläne und Statuten genießen können.“
Die Initiatoren beklagen hierbei die extrem niedrige Förderung von Schulen in freier Trägerschaft und auch, dass dies es Eltern mit niedrigem Einkommen verunmöglicht, ihre Kinder an solche Schulen zu schicken. Sie berufen sich dabei auf Artikel 14 der europäischen Charta der Grundrechte.
Klar ist aber, dass gemäß den Erläuterungen zu Artikel 14 der Charta lediglich das Recht auf Bildung umfasst ist und die Möglichkeit gegeben sein muss, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen. Nicht abgeleitet werden kann eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, private Schulen entsprechend zu subventionieren. Es gibt zu dieser Bürgerinitiative also durchaus Diskussionsbedarf; deshalb wurde sie einstimmig dem Unterrichtsausschuss zugewiesen, und dort wird sie sicherlich auch entsprechend diskutiert werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keck zu Wort gemeldet. – Bitte.
19.32
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bin jetzt seit 14 Jahren im Petitionsausschuss, und wir haben im Petitionsausschuss viel erreicht. Es hat Zeiten gegeben, da wurde die Behandlung von Petitionen über das Ende der Legislaturperiode hinausgezögert; damit waren sie hinfällig und mussten neu eingereicht werden. – Das wurde abgeschafft, Petitionen gelten auch über das Ende der Legislaturperiode hinaus.
Es wurden Hearings eingeführt – wir haben heute schon darüber gesprochen –, was vor einigen Jahren undenkbar war; und es herrscht eine relativ gute Stimmung im Petitionsausschuss. Es gibt aber eine Forderung, die ich bei jedem Sammelbericht hier, an diesem Ort stelle, nämlich den Tagesordnungspunkt, im Rahmen dessen die Bürgerinitiativen und Petitionen hier behandelt werden, weiter vorne anzusetzen. Es ist heute wieder der vorletzte Tagesordnungspunkt. Wir haben jedoch nur mehr einen Tagesordnungspunkt ohne Wortmeldungen, und somit, sage ich, ist es der letzte Tagesordnungspunkt, in dem wir den Petitionsausschuss behandeln.
Ich denke, gerade die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf, in der Tagesordnung weiter vorne behandelt zu werden. Es ist der zweite Plenartag, der letzte Tagesordnungspunkt, und ich richte wieder meine Bitte an die Klubobmänner, Klubobfrauen und die Präsidiale, darauf zu schauen, dass der Bericht des Petitionsausschusses auf der Tagesordnung weiter vorne ist und im oberen Drittel behandelt wird. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Haben wir eh geschaut!)
Meine Damen und Herren, ich möchte auf eine Petition eingehen – es wurden eine Petition und drei Bürgerinitiativen dem jeweiligen Ausschuss zugewiesen –, und zwar möchte ich zur Petition Nummer 40 einige Worte sagen. Dabei geht es um das Thema „Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung“. Ich bin Vorsitzender eines Pensionistenverbandes in Linz mit vielen Tausend Mitgliedern, und es ist auch mir ein Anliegen, dass die Interessen der Pensionistinnen und Pensionisten in diesen Gremien gewahrt bleiben. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Dazu gehören aber auch die Selbstverwaltungskörper wie die Krankenkassen, bei denen lediglich Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Verhandlungstisch sitzen. Die Pensionis-
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