Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll119. Sitzung / Seite 194

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Woher kommt dieses Bauchweh? – Weil wir alle eine gewisse Rechtsunsicherheit spü­ren, weil wir alle nicht wissen, wie wir mit diesen neuen Medien und deren Beurteilung umgehen sollen! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Deshalb schlage ich vor – so wie es im Immunitätsausschuss bereits vorgeschlagen wurde –, dass eine Vertagung stattfindet, dass ein Gutachten eingeholt wird (Zwi­schenruf des Abg. Feichtinger), damit wir Rechtssicherheit haben, denn, meine ge­schätzten Damen und Herren, die neuen Medien haben sehr wohl Einzug in unser poli­tisches Leben gehalten. (Abg. Hakel: … was man postet!)

Es gibt viele Kollegen, die bei Facebook oder bei Twitter einen privaten Account ha­ben, einen politischen Account haben, und wenn jemand als Nationalratsabgeordneter dort etwas postet – oder wie auch immer – unter der Bezeichnung Politiker, dann be­steht aus meiner Sicht sehr wohl ein Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit, der nicht wegzudiskutieren ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Offensichtlich! … Zögernitz!)

Ein Gutachten wäre der richtige Weg – Zeit nehmen, vertagen und dann neu darüber diskutieren! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.58

19.58.38

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1060 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Steyr, 498 2 St 13/16x, um Zu­stimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DI Gerhard Deimek wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 und 4 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwi­schen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat DI Gerhard Deimek besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.00.01Abstimmung über Fristsetzungsantrag

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Ab­geordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBI. Nr. 1/1930, geändert wird, Abschaffung der nicht amtsfüh­renden Stadträte in Wien, eine Frist bis 17. April 2016 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. (Rufe bei der ÖVP in Richtung der Abgeordneten Pendl und Cap, die im Stehen miteinander sprechen: Hallo! Abstimmung!) – Das ist abgelehnt.

20.00.32Einlauf

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1603/A(E) bis 1619/A(E) eingebracht wurden.

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