Woher kommt dieses Bauchweh? – Weil wir alle eine gewisse Rechtsunsicherheit spüren, weil wir alle nicht wissen, wie wir mit diesen neuen Medien und deren Beurteilung umgehen sollen! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Deshalb schlage ich vor – so wie es im Immunitätsausschuss bereits vorgeschlagen wurde –, dass eine Vertagung stattfindet, dass ein Gutachten eingeholt wird (Zwischenruf des Abg. Feichtinger), damit wir Rechtssicherheit haben, denn, meine geschätzten Damen und Herren, die neuen Medien haben sehr wohl Einzug in unser politisches Leben gehalten. (Abg. Hakel: … was man postet!)
Es gibt viele Kollegen, die bei Facebook oder bei Twitter einen privaten Account haben, einen politischen Account haben, und wenn jemand als Nationalratsabgeordneter dort etwas postet – oder wie auch immer – unter der Bezeichnung Politiker, dann besteht aus meiner Sicht sehr wohl ein Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit, der nicht wegzudiskutieren ist. (Abg. Walter Rosenkranz: Offensichtlich! … Zögernitz!)
Ein Gutachten wäre der richtige Weg – Zeit nehmen, vertagen und dann neu darüber diskutieren! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)
19.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1060 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Steyr, 498 2 St 13/16x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat DI Gerhard Deimek wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 und 4 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat DI Gerhard Deimek besteht.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsantrag
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 840/A der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBI. Nr. 1/1930, geändert wird, Abschaffung der nicht amtsführenden Stadträte in Wien, eine Frist bis 17. April 2016 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Rufe bei der ÖVP in Richtung der Abgeordneten Pendl und Cap, die im Stehen miteinander sprechen: Hallo! Abstimmung!) – Das ist abgelehnt.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1603/A(E) bis 1619/A(E) eingebracht wurden.
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