Beginn der Sitzung: 10.16 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf.
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche einen schönen guten Morgen und eröffne die 121. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.
Die Amtlichen Protokolle der 117. und 118. Sitzung vom 16. März 2016 sowie der 119. und 120. Sitzung vom 17. März 2016 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Katzian, Krist, Vogl, Mag. Gisela Wurm, Eßl, Obernosterer, Belakowitsch-Jenewein, Darmann, Dr. Fuchs, Mag. Hauser, Höbart, Hübner, Dr. Kassegger, Dr. Lintl, Neubauer, Barbara Rosenkranz, Brosz, Jarmer, Schenk, Willi und Dr. Franz.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:
Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Rupprechter vertreten.
Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 8686/J bis 8996/J
2. Anfragebeantwortungen: 7355/AB bis 7936/AB
Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 7397/AB
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 7727/AB
Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates):
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 2009 geändert wird (1061 d.B.)
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG) erlassen und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (1084 d.B.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite