Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll123. Sitzung / Seite 172

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Also ich glaube, wir haben versucht, hier Rechtsstaatlichkeit hineinzulegen, ich habe jetzt wirklich nicht die Zeit, jeder kennt das Gesetz und auch die Verordnungser­mächtigung. Dass wir eine Grenzsicherung nach Schengen brauchen (Abg. Walter Rosenkranz: …, dass der Klubobmannstellvertreter so wenig Redezeit hat?!), die nur sechs Monate greifen kann, dass der Rat in Wirklichkeit dann entscheiden muss, ob es weitergeht oder nicht, dass am Ende des Tages, wenn man eine Verordnung macht, der Hauptausschuss vom Parlament mittut – wir werden jetzt noch eine Begutachtung einlegen, ich werde gleich einen Antrag dazu einbringen –: Also hier kann man nicht sagen, das ist alles gegen das Gesetz, das ist nicht rechtsstaatlich. Das ist nicht sachlich, wenn wir es auf dieser Ebene diskutieren!

Ich wäre glücklich, wenn die europäischen Außengrenzen dicht wären, die Hotspots funktionieren würden, denn dann würden wir es uns ersparen, an der nationalen Grenze etwas zu machen, überhaupt keine Frage. So ist es aber nicht! (Abg. Walter Rosenkranz: Hätti wari!) Darum haben wir die Verpflichtung im Interesse unserer Heimat und unserer Bürger, dass wir es machen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Begutachtung einer Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 Asylgesetz 2005

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 Asyl-gesetz 2005 einer Begutachtung zu unterziehen.“

*****

Ich sage es noch einmal: Es wird national entschieden, nach sechs Monaten muss der Rat entscheiden, ob es weitergeht, der Hauptausschuss muss gemeinsam mit der Bundesregierung entscheiden, und wir werden diesen Verordnungstext einer Begut­achtung zuführen. (Abg. Glawischnig-Piesczek: … Stellungnahme!)

Also wenn man hier jetzt wirklich sagt, das ist alles nicht rechtsstaatlich, oder das ist – will ich gar nicht sagen – unmenschlich, was manche uns vorhalten, dann lade ich Sie ein, nachzudenken oder einen Vorschlag zu machen, wie wir diese Frage im Interesse unseres Staates, unserer Bürgerinnen und Bürger einer Lösung zuführen können. Dazu sind Sie ja herzlichst eingeladen.

Ich lade Sie aber auch dazu ein: Versuchen wir, dieses Thema, wo es ja um Menschen geht, menschlich und sachlich zu diskutieren, und nicht ununterbrochen alle Rechts­materien miteinander zu vermischen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben ordnungsgemäß eingebrachte Ent­schließungs­antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Otto Pendl und Werner Amon, MBA und Kolleginnen

betreffend Begutachtung einer Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 Asylgesetz 2005

 


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