Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 62

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Unser neues Suchtmittelgesetz ist daher eine sehr genaue Punktlandung, um eine Si­tuation rasch zu verbessern. Das ist im Interesse der Anrainer und auch aller Behör­den. Das neue Gesetz trifft die Dealer, aber das neue Suchtmittelgesetz hilft der Polizei und der Justiz bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit. – Danke. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.58.57

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit)|: Herr Präsident! Herr Minis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein schärferes Vorgehen gegen Drogen­handel ist richtig, Herr Minister, aber ein Gesetz ohne Begutachtung hat vielleicht mor­gen schon keine Gültigkeit mehr.

Der Drogenhandel, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Droge, das Rausch­gift, ist eine Geißel der Menschheit, außer für medizinische Zwecke. Es darf diesbe­züglich null Toleranz geben, es besteht eine enorme Gefahr vor allem für Kinder und Ju­gendliche.

Drogendealern an U-Bahn-Haltestellen und öffentlichen Plätzen soll künftig mit einem Gesetz, das nicht einmal in der Begutachtung war, das Handwerk gelegt werden. Der Herr Justizminister glaubt, mit der Verschärfung des Suchtmittelgesetzes die Gefahren zu entschärfen.

Die Drogenkriminalität, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat überall, nicht nur in Wien, sondern auch in den anderen Städten in Österreich, stark zugenommen. Sehr bedenklich ist auch die Entwicklung des Drogendealens vor Schulen. Da besteht große Gefahr, meine sehr verehrten Damen und Herren, und bei dieser Gefahr darf es null Toleranz geben, egal, ob im Suchtmittelgesetz oder im Strafrecht. – Herzlichen Dank.

13.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


13.00.28

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit)|: Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Zum Thema Suchtmittelmissbrauch: Die Fälle von Sucht­mittelmissbrauch haben in der Vergangenheit stetig zugenommen und sind keinesfalls zu verharmlosen beziehungsweise zu entkriminalisieren. Diesem Konsum von Drogen liegt auch ein Handel zugrunde. Es ist ein Handel ohne Steueraufkommen. Die Folgen des Suchtmittelmissbrauchs sind schwere gesundheitliche Schäden, wiederholt mit To­desfolge. Darüber hinaus wird das Sozialsystem auf Kosten der Steuerzahler und der Wirtschaft erheblich belastet.

Die gültige Gesetzeslage erwies sich wiederholt als nicht zielführend und führte zu ei­ner erschwerten Umsetzung seitens der Behörden, sodass eine Adaptierung des Ge­setzes notwendig erscheint. Drogenhandel ist kein Kavaliersdelikt. Dealer sind bis zu deren Habhaftwerdung aus meiner Sicht Wiederholungstäter und vom Gesetzgeber aus dem Verkehr zu ziehen. – Danke. (Beifall der Abgeordneten Doppler und Winter.)

13.01

13.01.53

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 1075 der Beilagen.

 


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