Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 63

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Justiz­ausschusses, seinen Bericht 1076 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.02.586. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1028 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Rechtspraktikantengesetz, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, die Rechtsanwaltsord­nung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz und die Notariatsordnung geändert wer­den (1077 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1614/A der Abgeordneten Mag. Mi­chaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz geändert und die Ge­richtsorganisationsnovelle Wien-Niederösterreich aufgehoben wird (1083 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 und 7 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


13.03.43

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Es geht hier jetzt um zwei Dinge, die wir verhandeln. Das eine ist die Verlängerung der Ge­richtspraxis und die bessere Vergütung von Rechtspraktikanten, die das Gerichtsjahr absolvieren. Das macht jedenfalls Sinn. Wir haben die Gerichtspraxis ursprünglich auf fünf Monate verkürzt, jetzt werden wir sie wieder auf sieben Monate verlängern. Der Anlass waren damals budgetäre Gründe, die ich nicht ganz nachvollziehen konnte, da gerade das Justizministerium jenes ist, das den höchsten Eigendeckungsgrad hat.

Ich glaube, dass es damals nicht sinnvoll war, explizit am Gerichtsjahr zu sparen, weil es darum geht, dass junge Richterinnen und Richter als Anwärter die Möglichkeit ha­ben, eine entsprechende, qualitativ hochwertige Ausbildung zu bekommen. Dass sie ver­kürzt wurde, hat sicher einen wesentlichen Nachteil mit sich gebracht. Insofern ist es gut, dass wir das quasi wieder rückgängig machen oder zumindest die Gerichtspraxis verlängern.

Der andere Punkt betrifft die Vergütung. Auch da geht es um eine Gleichziehung mit den Verwaltungspraktikanten. Das ist jedenfalls sinnvoll, und es geht auch darum, dass junge Menschen in der Zeit des Gerichtsjahres auch eine entsprechende Vergütung be­kommen.

 


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