Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 298

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte, diesen Antrag endlich zu unterstützen. (Beifall beim Team Stronach. – Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

21.56


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesie­gel-Gesetz“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 15 „Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1047/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Jannach, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kol­legen betreffend 10-Punkte Milchpaket: Maßnahmenprogramm für die österreichische Landwirtschaft nach dem Ende des EU-Milchquotensystems ab 1. April 2015 (1117 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 18.05.2016

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gü­tesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmitteln durch eine Vielzahl von Vermerken, Auf­drucken, Gütesiegeln, Biosiegeln und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kenn­zeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungsinflation aus­geliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmittel Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher ge­hen, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stammen, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist. Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächli­che Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere „Gütezeichen“ und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degradie­ren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur der geringere Teil der in Österreich angebotenen Lebensmit­tel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

„In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA- Gütesiegel und das AMA – Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf Lebensmitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güteaussa­ge treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von anderen Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen“ (108/AB XXV. GP (Steinbichler an Berlakovich, BA durch Rupprechter)).

Darüber hinaus kann die derzeitige Handhabung des AMA-Gütesiegels ebenso keine Sicherheit für die 100%ige österreichische Herkunft des damit versehenen Lebensmit­tels garantieren. Eine einheitliche, verbindliche Kennzeichnung für alle in Österreich an­gebotenen Lebensmittel muss daher endlich umgesetzt werden. Laut Grünem Bericht ist die Zahl der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe rückläufig. Nahmen 2011 noch 48.599 Betriebe die AMA-Richtlinien an, so ging 2013 die Anzahl der teilnehmen-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite