Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 319

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te, die von der Regierung schon längst verboten worden ist. Und dann hat der Aus­schuss festgestellt, dass sie schon verboten ist. Dann haben die Freiheitlichen, das Team Stronach und die Grünen gegen den Antrag gestimmt, nur aus einem Prinzip he­raus, obwohl sie vorher im Diskurs einen einheitlichen Antrag – mein letzter Satz – mit den Sozialdemokraten, Christdemokraten und NEOS ausformuliert haben.

Ich würde mir hier im Haus mehr Kooperation und weniger Kindereien wünschen. – Danke. (Beifall bei NEOS, SPÖ und ÖVP.)

23.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


23.02.01

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Der Antrag befasst sich eingehend mit der Zulassung sowie der Aussaat gentechnisch veränderter Maissorten. Wenngleich sich bereits 19 Staaten ge­gen eine Zulassung durch die EU-Kommission aussprechen, ist die rechtliche bezie­hungsweise gesetzgebende Wertigkeit der Europäischen Union jener Österreichs ge­genüberzustellen. Dem Grunde nach sollte der heimischen Gesetzgebung der Vorzug gegenüber der EU eingeräumt werden.

Nunmehr steht die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens CETA im Raum. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit diesem Freihandelsabkommen dem Import gentechnisch veränderter Sorten Tür und Tor geöffnet werden. (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) Wenngleich das TTIP-Abkommen derzeit als strittig zu bezeichnen ist, wer­den Konzerne mit Niederlassungen in Kanada CETA entsprechend nutzen.

Österreichs Landwirtschaft ist für hohe, überwiegend naturbelassene Qualität bekannt, sodass alles daranzusetzen ist, diese Qualität nicht den Mannen diverser Großkonzer­ne mit einer fraglichen Gesetzgebung sowie ebenso fragwürdigen Freihandelsabkom­men zu opfern.

Nicht außer Acht zu lassen ist die vorgesehene Beweislastumkehr zugunsten der Kon­zernpolitik.

Einem Anbau- und Einfuhrverbot von Gentechnik-Mais ist somit aus meiner Sicht zu­zustimmen. – Danke. (Abg. Höfinger: Das war leider inhaltlich falsch, Herr Kollege!)

23.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich der Herr Bundesminister zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


23.03.52

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Um es auch kurz zu machen: Es gibt den breiten politischen Konsens in diesem Hohen Haus, der von allen Parteien mitgetragen wird, dass wir keinen Anbau von gentechnisch verän­derten Organismen in der österreichischen Landwirtschaft haben wollen. Deswegen war es so wichtig, dass wir uns im März 2014 im EU-Umweltministerrat das Selbstbe­stimmungsrecht der Mitgliedstaaten erkämpfen konnten. Wir haben das in einem ge­meinsamen Beschluss im Rat umgesetzt, dann auch mit dem Europäischen Parlament, und wir haben hier im Hohen Haus letztes Jahr in einem breiten politischen Konsens ein Rahmengesetz verabschiedet, das Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz, das auch schon umgesetzt ist, und begleitend das Gentechnikgesetz, das eben die Opt-out-Möglichkeiten sicherstellt.

So gesehen, glaube ich, ist dieser breite Konsens, der auch in diesem Entschließungs­antrag zum Ausdruck kommt, nur zu unterstreichen. Und selbstverständlich werden ich


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