Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 33

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Insgesamt ist mir aber Folgendes wichtig – ich sage das sehr deutlich –: Als ich das erste Bankkonto eröffnet habe, habe ich keine Bankgebühren bezahlt. Das war 1975, und da sind mir gegenüber am Schalter noch Menschen gesessen. Die Bankdirektoren haben seit damals erklärt, es müsse kostengünstiger werden, und haben alles an Automaten ausgelagert. Die Banken können sich das leisten, und daher brauchen sie diese Kosten nicht auf die Konsumenten abzuwälzen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Fichtinger.

 


Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! In den vergan­genen Jahren waren ja die Zinsen sehr niedrig. Welchen finanziellen Vorteil haben jetzt KonsumentInnen oder KundInnen, wenn sie einen Wohnkredit in Anspruch nehmen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Ich bin nicht der zuständige Minister fürs Kreditwesen, aber es ist natürlich so, dass das auch Auswirkungen auf die Wohnsituation hat, wenn es bessere Kon­ditionen auf dem Zinsenmarkt gibt, dass die Konsumentenkredite dadurch auch güns­tiger werden und dass es leistbarer wird, zu Wohnraum zu kommen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zur 10. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Mag. Schwentner. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Wie Sie wissen, ist mir der Pflegebereich ein großes Anliegen. Die letzten Zahlen weisen darauf hin, dass es beim Pflegegeld zu einem Rückgang gekom­men ist. Das ist nicht zuletzt der Reduktion beziehungsweise dem erschwerten Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 geschuldet. Wir wissen trotzdem, dass gerade im Pflege­bereich große Herausforderungen auf uns zukommen.

Wir wissen, dass 80 Prozent der Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige geleis­tet werden, dass die 24-Stunden-Betreuung eine enden wollende Lösung ist, die quasi gewährleistet, dass wir diese Herausforderungen meistern. Es steht im Zuge des Finanz­ausgleiches die Neugestaltung des Pflegefonds vor der Tür.

Meine Frage lautet daher:

216/M

„Das Finanzministerium schlägt im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen einen Kostendämpfungspfad für die Pflege vor. – Was werden Sie unternehmen, um zu verhindern, dass es in der Folge des Finanzausgleiches zu weiteren Hürden im Zugang zum Pflegegeld kommt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, das muss man trennen. Erstens: Das Pflegegeld ist eine Bundesleistung, sie hat im Finanzausgleich keine Relevanz; das ist durch das Bundesfinanzgesetz auch abgesichert. So wie wir das gestern beschlossen haben, ist das auch für die kommenden Jahre gesichert. Wir haben ganz klar gesagt, das ist der Beitrag.

Im Zuge des Bundesfinanzausgleiches gibt es eine Diskussion: Wie hoch ist der Beitrag der Länder zur Finanzierung dieses Pflegegeldes, also das Äquivalent, das wir dafür bekommen, dass wir auch die Landespflegegeldkosten übernommen haben? – Das ist finanzausgleichsabhängig. Da gibt es Diskussionen.

 


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