Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 61

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Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Scherak beantragt hat, dem Justizausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 498/A der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geän­dert wird, eine Frist bis zum 28. Juni 2016 zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 5 bis 7, 9 und 10 sowie 13 und 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108, FPÖ 100, Grüne 84 sowie NEOS und STRONACH je 44 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 22 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt. (Abg. Lopatka spricht mit Vizekanzler Mitterlehner.)

Herr Klubobmann Lopatka, wir sind in einem Abstimmungsvorgang. (Abg. Schieder  in Richtung des Abg. Lopatka –: Ja, was ist?!)

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­be­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben.

10.47.441. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1122 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (1153 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße den Herrn Vizekanzler.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


10.48.09

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Heute steht eine Novelle des Studienförderungsgesetzes zur Debatte.


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