Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 62

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Wir haben dieses Gesetz, das aus dem Jahr 1992 stammt, im Jahr 2014 zum letzten Mal novelliert.

Wir taten es damals – und tun es heute – auf der Basis von validen Daten, die wir ermittelt haben, als es darum ging, zu fragen, ob unser Studienbeihilfengesetz den aktuellen Anforderungen genügt. Dazu haben wir das Institut für Höhere Studien beauftragt, es zu evaluieren, und zwar mit der Bereitschaft, es ganz grundsätzlichen Neuerungen zu unterziehen, falls es diese Neuerungen braucht.

Wir haben zu unserer angenehmen Überraschung damals festgestellt, dass das Studienförderungsgesetz durchaus tauglich ist und seine Notwendigkeiten passabel erfüllt. Da und dort gibt es aber natürlich Verbesserungsbedarf, so etwas ist immer der Fall.

Wir haben diese Evaluierung auch in der Hochschulkonferenz, in der die Vertreter der Hochschulen, aber auch die Vertreter der Studierenden sitzen, debattiert. Es gibt dort eine Arbeitsgruppe „Soziale Absicherung Studierender“. Auf Basis dieser Prozesse haben wir bereits 2014 eine Novelle gemacht und machen jetzt wieder eine. Die Debatten ergaben, dass die Studienförderung zwar treffsicher und tauglich ist, dass sie aber gewisse Schwächen hat. Die Schwächen, die damals erkannt wurden, waren vor allem Schwächen bei Studierenden mit Kindern und bei älteren Studierenden.

Dieses Mal nehmen wir vor allem die erhöhten Förderungsbedürfnisse für ältere Studierende in den Blick. Wir erhöhen also die Höchststipendien für Studierende über 27 Jahren. Wir erlauben jetzt älteren Stipendienbeziehern, auch wenn sie nicht aus­wärts wohnen, somit unabhängig von ihrem Wohnsitz, die Höchstsumme zu lukrieren. Wir erleichtern die Berechnung, wann ein Studierender als auswärtiger Studierender gilt. Dafür ist die Entfernung von Wohn- und Studienort entscheidend, die bisher über eine sehr komplizierte Verordnung mit den Gemeinden berechnet wurde. Wir entbürokratisieren also auch in diesem Bereich, wie ich überhaupt sagen muss, dass die Studienförderung mit einer extrem schlanken Bürokratie auskommt. Das muss auch einmal betont werden. Sie hat dafür sogar schon Preise eingeheimst.

Wir sorgen auch dafür, dass der Freiwilligeneinsatz im Sinne des Freiwilligengesetzes anerkannt wird, sodass Freiwilligendienste in die maximale Beziehungszeit einge­rechnet werden. Wir nehmen also eine Fülle von Verbesserungen vor.

Wir erhöhen auch die Rechtssicherheit für Bezieher von Studienabschlussstipendien. Das ist ein Bündel guter, richtiger Maßnahmen, das zirka 5,5 Millionen € zusätzlich kosten wird. Das Gesamtvolumen, mit dem wir Studierende in Österreich fördern, beträgt jährlich zirka 200 Millionen €.

Das heißt, wir machen ein an und für sich schon gutes Gesetz noch besser. Ich freue mich, dass es dafür breite Zustimmung gibt beziehungsweise sich breite Zustimmung abzeichnet. Natürlich gibt es immer zusätzliche Wünsche. Das ist klar. Wir müssen uns nach den Möglichkeiten richten, die wir haben. Ich denke, im Rahmen dieser Mög­lichkeiten ist es eine gute Sache. Und ich freue mich, wenn sie breite Zustimmung findet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.52


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


10.52.40

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Kollege Töchterle hat es schon eingehend dargestellt: Wir können heute einige Maßnahmen zur Verbesserung der Studienförderung beschließen. Das sind gute und wichtige und richtige Schritte.

 


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