Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 75

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Gehen. Ich glaube, dass diese Novelle ein richtiger Schritt ist, ein wichtiger Schritt ist und auch gut ist, denn sie wird dazu beitragen, dass wir unserem langfristigen Ziel, ein durchlässiges Hochschulsystem mit einer entsprechenden sozialen Durchmischung zu ermöglichen, näherkommen.

Wir müssen mehr Menschen die Chance auf hochschulische Aus- und Weiterbildung geben, und mit dieser Novelle tun wir genau das. Sie bringt gezielte Verbesserungen für Studierende und wurde eben auf Basis einer fundierten Evaluierung des Studien­förderungswesens durch das Institut für Höhere Studien, das IHS, erarbeitet; Kollege Töchterle hat das schon erwähnt. Ein Schwerpunkt wird dabei auf ältere Studierende über 27 Jahren gelegt, da gerade diese Gruppe mit wesentlichen Problemen und finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert ist.

Kollege Kucher hat es vorhin erwähnt: Über 27-jährige Studienbeihilfeempfänger erhalten künftig zusätzlich zur Studienbeihilfe jährlich einen Zuschlag von 360 €, und davon profitieren nicht weniger als 10 000 Studierende in Österreich.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Novelle ist meiner Meinung nach auch, dass dem sozialen Engagement junger Menschen Rechnung getragen wird. Jene Zeiten, in denen angehende Studierende einen Freiwilligendienst absolviert haben, werden künftig wie auch Präsenz- und Zivildienstzeiten beim Selbsterhalterstipendium aner­kannt. Ich glaube, das ist schon ein wesentliches Zeichen; das Ehrenamt ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft, und da ist wirklich ein Zeichen der Anerkennung gesetzt worden. Das ist meiner Meinung nach bemerkenswert. Das soziale Enga­gement Studierender darf für ein Selbsterhalterstipendium kein Nachteil sein.

Kurz noch weitere Eckpunkte der Novelle: Der Rechtsanspruch auf das Studienab­schlussstipendium wird festgeschrieben, wir haben es heute schon gehört, die Kos­tenzuschüsse zur Kinderbetreuung werden gesetzlich verankert, und die Rückzahlung von Studienbeihilfen wird künftig großzügiger gehandhabt.

Grosso modo kann man also sagen, dass diese Novelle genau auf eine Zielgruppe mit bestimmten Erschwernissen abstellt und wesentlich dazu beitragen wird, die soziale Lage von älteren Studierenden zu verbessern.

John F. Kennedy, der ehemalige amerikanische Präsident, hat gesagt: „Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung, nämlich keine Bildung.“ – In diesem Sinne kann man dem Herrn Bundesminister und Vizekanzler nur gratulieren: Das ist eine sehr gute Novelle, die dazu beitragen wird, dass die österreichischen Studierenden auch in Zukunft gefördert werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


11.36.05

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Wie bereits ausgeführt wurde, bringt die Änderung des Studienförderungsgesetzes eine ganze Reihe von Verbesserungen für Studierende über 27 Jahren.

Bezugnehmend auf den im letzten Wissenschaftsausschuss präsentierten Bericht zur sozialen Lage der Studierenden: 61 Prozent der Studierenden gehen einer Erwerbs­tätigkeit nach, das wurde schon mehrmals angesprochen, doch Erwerbstätigkeit ist nicht gleich Erwerbstätigkeit. Die Wochenarbeitsstunden reichen von durchschnittlich 18,8 Stunden bei Bachelorstudien bis zu 34,1 Stunden bei berufsbegleitenden FH-Studienlehrgängen.

 


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