Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 78

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tenvertretung durchaus zutreffen und dass die Maßnahmen, die wir heute beschließen, dringend notwendig sind.

Besonders für Studenten aus den Bundesländern, die keine eigene Universität haben – das ist zum Beispiel auch das Bundesland Vorarlberg, außer der Fachhochschule gibt es keine Universität –, ist die Frage der Erreichbarkeit der Studienorte eine ganz entscheidende.

Unser Ziel, das eigentlich auch von allen Sprechern im Vorfeld erwähnt wurde, ist, allen jungen Menschen die Chance zu eröffnen, eine ihren Talenten entsprechende Ausbildung zu bekommen. Die Maßnahmen, die wir heute beschließen, sind – wie es unsere Wissenschaftssprecher gesagt haben – ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese Richtung.

Ich bin der Meinung, dass man durchaus auch neue Wege beschreiten soll. Es sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, besonders von den jungen Kolleginnen und Kollegen: Maurer, Gamon, Kucharowits. Man soll überlegen, was – neben einer Valorisierung, die bereits erwähnt wurde – tatsächlich notwendig ist.

Zum Schluss möchte ich noch einmal zusammenfassen, was wir mit dieser Novelle tatsächlich verbessern, da sich der Saal doch ein bisschen füllt und wichtige Bereiche angesprochen wurden: Wir verbessern die soziale Lage der Studierenden über 27 Jahren. Wir verbessern die Förderungsbedingungen für Studierende in der Studien­abschlussphase. Wir verbessern die aktuelle Feststellung der Erreichbarkeit von Studienorten zum Zweck der Berechnung der Höchststudienbeihilfe. Das ist ein ganz wichtiger Schritt; wer die Problematik kennt, weiß das. Wir schaffen die Gleichstellung von Freiwilligendienst und Ausbildungsdienst mit Präsenz- und Zivildienst. Wir verbes­sern die Studienwechselbestimmungen für Studierende, und nicht zuletzt verringern wir durch den Ausbau der automatisierten Datenabfrage durch die Studienbeihilfen­behörde den Verwaltungsaufwand doch erheblich.

Meine Damen und Herren, die 6 Millionen €, die uns dieses Maßnahmenpaket kostet, sind, denke ich, gut angelegt. Sie sind eine gute Investition in die Zukunft unserer Jugend. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Töchterle.)

11.46


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


11.46.50

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Novelle des Studien­förderungsgesetzes 1992: Was soll damit erreicht werden? – Mit diesem Vorschlag zur Änderung des Studienförderungsgesetzes sollen besonders ältere Studierende über 27 Jahren sozial besser abgesichert werden. Durch Festlegung eines monatlichen Zuschlags zur Studienbeihilfe soll es dieser Gruppe erleichtert werden, einen eigenen Haushalt zu gründen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Novelle werden die Vorausset­zungen für die sogenannten auswärtigen Studierenden – Heimatort, Studienort, das haben wir heute schon gehört – neu geregelt, was den Bezug einer höheren Studien­beihilfe wegen der Entfernung und die Kostenzuschüsse zur Kinderbetreuung betrifft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alles gut und schön, aber ich denke auch – ich glaube, Kollege Dr. Karlsböck hat es angesprochen –, dass es dringend notwendig wäre, auch einen Leistungsanreiz zu schaffen, Herr Vizekanzler. Dieser Leistungs­anreiz ist in dieser Regierungsvorlage nicht enthalten. Ich denke, das wäre ganz wichtig und ein richtiger Ansatz. – Danke schön.

11.48

 


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