Ich darf allerdings gleich darauf aufmerksam machen, dass nach nur drei Rednern die nächste Abstimmung anstehen wird.
Es gibt keine mündliche Berichterstattung.
Erste Rednerin: Frau Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.
20.53
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer an den Bildschirmen! Wie der Herr Präsident gerade vorgelesen hat, befassen wir uns mit der Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Republik Kosovo zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung. Dieses Übereinkommen wird auch Haager Beglaubigungsübereinkommen genannt. Der Titel ist ziemlich sperrig, und deswegen möchte ich ganz kurz erklären, worum es dabei geht.
Das multilaterale Haager Beglaubigungsübereinkommen regelt die Anerkennung ausländischer Urkunden durch die sogenannte Apostille. Unter einer Apostille kann man sich eine vereinfachte Form der Legalisation von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr vorstellen. Auf gut Deutsch: Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung von Urkunden und erleichtert die Anerkennung von ausländischen Urkunden im gegenseitigen Austausch oder in der gegenseitigen Zusammenarbeit.
Neben Österreich sind bisher mehr als hundert weitere Staaten diesem Haager Beglaubigungsübereinkommen beigetreten, unter anderem auch die Republik Kosovo im Jahr 2015.
Es geht uns nun in dieser Erklärung darum, dass Österreich die Republik Kosovo für eine derartige Zusammenarbeit nicht für reif hält und daher Einspruch erheben muss. Grund dafür ist, dass leider doch noch etwas Korruption im Kosovo nicht auszuschließen ist und dass es auch nicht auszuschließen ist, dass es unter Umständen im Kosovo noch zu Urkundenfälschungen kommen könnte.
Laut Transparency International nimmt die Republik Kosovo auch nur Platz 103 von 197 geprüften Staaten ein. Wir sehen daher leider ein sehr hohes Risiko bei der Ausstellung von zum Beispiel Pässen, Wohnsitzbescheinigungen, Geburts- und Heiratsurkunden, Nachweisen über Bildungsabschlüsse und so weiter. Es könnte also durchaus sein, dass solche Unterlagen eventuell auch auf dem Schwarzmarkt käuflich erworben werden können.
Würden wir diesen Einspruch nicht erheben, fiele zum Beispiel für unsere Botschaft in Priština die formale Kontrollmöglichkeit weg und kosovarische Urkunden müssten ohne Prüfung anerkannt werden. Neben Österreich plant zum Beispiel auch Deutschland, wegen der Urkundenunsicherheit Einspruch zu erheben.
So werden wir uns nun bei der Abstimmung für diese Erklärung aussprechen, möchten aber natürlich unserer Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich die Situation im Kosovo verbessert und wir das in Zukunft dann nicht mehr brauchen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
20.57
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Krist.
20.57
Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Manches hat meine Vorrednerin schon erwähnt, dennoch wiederhole ich es gerne.
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