Begründung
Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben und somit gegen eines der zentralsten Menschenrechte. Obwohl die Abschaffung der Todesstrafe ein wichtiges politisches Anliegen für die Mehrheit der Staaten weltweit darstellt und zahlreiche völkerrechtliche Abkommen die grausame Strafe verbieten, halten 58 Staaten weiterhin an der Todesstrafe fest. In diesen Ländern leben zwei Drittel der Weltbevölkerung.
2015 schafften zwar vier Länder die Todesstrafe für alle Straftaten ab. Laut Amnesty International gab es jedoch bei den Hinrichtungen eine drastische Zunahme um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. So sollen mindestens 1.634 Menschen weltweit exekutiert worden sein. Das ist die höchste Zahl an Exekutionen, die in den letzten 25 Jahren dokumentiert wurde. 2014 waren es noch um 573 weniger. 2015 ist somit ein trauriges Rekordjahr. Für 89 Prozent aller Exekutionen sind China, Iran (mindestens 977), Pakistan (326), Saudi-Arabien (mindestens 158) und die USA (28) verantwortlich.
Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe muss daher in der österreichischen Außenpolitik den höchsten Stellenwert haben. Die österreichische Bundesregierung muss auch mit größtem Engagement und auf allen Ebenen den Kampf gegen die Todesstrafe führen. Es ist notwendig, dass sich die österreichische Bundesregierung vor allem in Menschenrechts-Institutionen der Vereinten Nationen, wie dem Menschenrechtsrat, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die völlige Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. So sollte Österreich bei der Wahl von Staaten oder deren VertreterInnen in Menschenrechts-Institutionen der Vereinten Nationen seine Stimme keinesfalls an Staaten geben, die die Todesstrafe noch nicht de-iure abgeschafft oder noch kein Moratorium zur Abschaffung der Todesstrafe eingerichtet haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Außenminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, denjenigen Staaten und deren VertreterInnen die Unterstützung bei Wahlen in Menschenrechts-Institutionen der Vereinten Nationen zu verwehren, die die Todesstrafe noch nicht de-iure abgeschafft oder noch kein Moratorium zur Abschaffung der Todesstrafe eingerichtet haben.“
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.
21.30
Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, Österreich ist ein Garant für die UNO. Wir haben nicht umsonst den UNO-Sitz in Wien. Österreich war in der UNO immer sehr stark aktiv. Wir hatten einmal einen UNO-Generalsekretär, der dann später auch Bundespräsident war. Der hat seine Aufgabe als UNO-Generalsekretär sehr gut gemacht, das wissen wir. Im Nahen Osten ist er sehr anerkannt gewesen.
Ich glaube, dass wir als neutraler Staat ein wichtiges Land für die UNO sind, ein Land, das einen Namen in der UNO hat und das in der UNO sehr positiv erwähnt wird. Nicht umsonst ist es so, dass – und da muss ich jetzt, Herr Außenminister, Ihre Einladung positiv erwähnen – die Nahostgespräche über Syrien und so weiter in Wien stattfinden. Ich glaube, das ist keine Selbstverständlichkeit. Das ist deswegen so, weil die UNO
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