Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 20

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Der Rechnungshof sollte die Abschaffung der Länder fordern, dann, glaube ich, hätte er dieses Thema ge­löst. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

In Wirklichkeit kann ich da gar nichts planen. Das sind regionale Verträge, die die Län­derärztekammern mit den Ländern, also mit der Ländersozialversicherung, abschlie­ßen, aber die Grundleistungen sind in einem bundesweit einheitlichen Rahmenvertrag gleich. Die Zusatzleistungen und zum Teil die Honorierung und die Gewichtung sind unterschiedlich, aber wie gesagt, wir hoffen, dass wir hinsichtlich der Primärversorgung mit einem grundleistungsabsichernden Vertrag, der vom Bodensee bis zum Neusiedler See der gleiche ist, einen Schritt weiterkommen. (Abg. Weigerstorfer: Danke!)

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Dietrich.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Frau Minister, man könnte aber auch in der Struktur sparen. Das heißt, man könnte bei der Anzahl der Generaldirektor-Stellvertreter in den Sozialversicherungen einsparen, wie der Rechnungshof das emp­fiehlt und wie es ja auch in gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel in der gesetzlichen Re­gelung im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, vorgesehen ist.

Meine Frage: Werden Sie sich gemeinsam mit dem Sozialminister dafür einsetzen, wirklich auch in der Struktur, sprich bei den Stellvertretern, zu sparen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Sie wissen, das ist gesetzlich geregelt, und die Krankenkassen gehen nicht darüber hinaus; darauf schau­en wir. Es gibt einzelne Ausreißer, bei denen es zufällig einen Stellvertreter mehr gibt, da schauen wir aber auch sehr genau drauf. Es ist im Rahmen der Selbstverwaltung geregelt, und wir werden versuchen, uns die kompletten Strukturen anzuschauen. Ich wage aber wirklich zu bezweifeln, dass die Kosten der Stellvertreter die Kosten im Ge­sundheitssystem oder in den Versicherungen ausmachen.

Die Verwaltungskosten sind in den Sozialversicherungen extrem niedrig – nicht, dass sie nicht noch niedriger sein könnten, aber, wie gesagt, der Stellvertreter macht es nicht aus. Wir werden uns aber natürlich auch die Strukturen genau anschauen.

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 7. Anfrage, jener des Herrn Abge­ordneten Vogl. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Minister, meine Frage lautet:

222/M

„Wo liegen die Vorteile der Ausbildungsreform in der Pflege durch die Novelle zum Ge­sundheits- und Krankenpflegegesetz, die einem sehr langen und intensiven Verhand­lungsprozess unterzogen war?“

Wir haben ja diese Woche in der Presse bereits die ersten positiven Rückmeldungen gesehen.

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Wir sind sehr froh, dass wir diesen langen Prozess endlich einen Schritt weitergebracht haben, nämlich zu euch/zu Ihnen ins Hohe Haus. Die Vorteile sind klar: Wir versuchen, keine Einbahn­straßen zu generieren, sondern einen modularen Ausbildungsweg zu gestalten. Es wird eine einjährige Ausbildung für Menschen geben, die wieder einsteigen, die also schon einen Beruf erlernt haben und eine möglichst kurze Ausbildung absolvieren wollen; die-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite