Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 45

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Sie wissen, dass in Österreich noch immer Gewalt in der Familie die häufigste Form der Gewaltausübung ist. Wenn Sie den „Falter“ dieser Woche gelesen haben, dann wis­sen Sie, wie verbale Gewalt gegen Frauen, gegen Journalistinnen im Netz stattfindet. Das sind nicht Menschen, die schutzsuchend hierherkommen, das sind Menschen, die hier leben. Und gegen diese Gewalt werde ich auch ganz massiv auftreten! (Beifall bei SPÖ, Grünen, NEOS, Team Stronach und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.53

10.53.38

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1183 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dafür auch in dritter Lesung stimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung von Ministe­rien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

10.54.422. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1145 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erlassen wird und das E-Government-Gesetz, das Außerstreitgesetz, das Bankwesengesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, die Gewer­beordnung 1994, das KommAustria-Gesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsan­waltsordnung, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Studienför­derungsgesetz 1992, das Teilzeitnutzungsgesetz 2011, das Versicherungsauf­sichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verwaltungsgerichtshof­gesetz 1985, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufs­gesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 ge­ändert werden (1184 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


10.55.13

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Signatur- und Vertrauensdiens­tegesetz klingt natürlich schon etwas sperrig. Es geht dabei darum, dass ein bestehen­des Gesetz, nämlich das Signaturgesetz, erneuert wird und eine EU-Verordnung, die an sich unmittelbar anwendbar ist, in einen Gesetzestext umgewandelt wird, um die bes-


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