Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1146 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2015, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Privatschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen, das Unterrichtspraktikumsgesetz, das Lehrbeauftragtengesetz und das Forstgesetz 1975 geändert werden (Schulrechtsänderungsgesetz 2016), sowie über den
Antrag 1387/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überspringen von Schulstufen (1167 d.B.)
6. Punkt
Bericht und Antrag des Unterrichtsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geändert wird (1168 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 1276/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beginn der allgemeinen Schulpflicht für „Frühchen“ (1169 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 5 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße die Frau Bundesministerin in unserer Mitte.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Viele Themen, viele Punkte, eine wirklich breite Palette von Themen, die wir heute unter den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 zu besprechen haben. Ich werde da auf wesentliche Punkte eingehen. Als studierter Wirtschaftspädagoge und jemand, der 20 Jahre selbst in kaufmännischen Schulen, Handelsschule und Handelsakademie, unterrichtet hat und selbst drei Kinder hat, die das derzeitige Schulsystem genießen beziehungsweise studieren, denke ich doch, dass ich immer noch ganz aktuell über das derzeitige Schulsystem informiert bin.
Deswegen ist für mich die entscheidende Frage, die sich heute und hier und generell in der Schuldebatte stellt: Ist die Schule in der Lage, unseren Kindern Grundfertigkeiten, Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen? Wenn jemand nicht lesen kann, die deutsche Sprache nicht versteht, dann kann er Informationen nicht aufnehmen und kann dem Unterricht nicht folgen. Das ist an sich logisch und für jedermann nachvollziehbar.
Unter diesen Auspizien betrachte ich jene Maßnahmen und Änderungen, die jetzt im Schulrechtsänderungsgesetz enthalten sind, und stelle mir die Frage: Erreicht man mit
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