Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 137

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.41.39

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­tes Hohes Haus! Noch ein paar Worte zu diesem Ausbildungspflichtgesetz: Ich glaube, die Situation der Jugendlichen – nicht nur österreichweit, auch europaweit – ist eine Si­tuation, der wir Politiker entschieden entgegentreten müssen. Wir müssen schauen, dass diese Jugendlichen ihre Chance bekommen, mit Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Gerade europaweit sehen wir, dass manche Staaten eine sehr, sehr hohe Arbeitslosigkeit haben. Österreich ist ein Staat, der bei Jugendarbeitslosigkeit im Ran­king im positiven Sinn sehr, sehr gut dasteht. Das ist auch ein Zeichen der positiven Ein­stellung der Politik zu dieser Personengruppe.

Wenn wir heute mit diesem Gesetz einen wichtigen, manche sagen, einen kleinen Schritt machen, so bin ich der Überzeugung, dass dieser kleine Schritt, dass wir Ju­gendlichen – es sind 5 Prozent, die sehr, sehr schwer in den ersten Arbeitsprozess hi­neinkommen – die Möglichkeit geben, sich nach der schulischen Ausbildung zu qualifi­zieren, besser ist als kein Schritt.

Auch wenn es nur 5 Prozent sind, sind es doch 16 000 Jugendliche, die eine Ausbil­dung frühzeitig abbrechen, und 5 000 Jugendliche eines Jahrgangs, die über keine wei­terführende Ausbildung verfügen. Ich denke, das darf und das kann uns nicht egal sein. Wir müssen diesen Jugendlichen eine Chance geben. Eine Chance ist, dass sie auf­grund dieses Jugendausbildungssicherungsgesetzes zu einer Berufsqualifikation kommen.

Wenn man sich die Statistik ansieht und feststellt, dass diese Jugendlichen dreimal öf­ter arbeitslos werden als andere Jugendliche, viermal öfter für Hilfsarbeitertätigkeiten ver­wendet werden oder siebenmal öfter zu berufsfremden Tätigkeiten herangezogen wer­den, weil sie in ihrem erlernten Bereich keine Stelle finden, so zeigt das schon die Dra­matik dieser Situation. Mit diesem Ausbildungspflichtgesetz ermöglichen wir den Jugend­lichen, dass sie einerseits die Ausbildung bekommen, auf der anderen Seite immer wie­der zu Qualifikationen herangezogen werden.

Ich möchte da in diesem Zusammenhang Herrn Bundesminister Stöger und dem Minis­terium recht herzlich gratulieren, dass es diese Möglichkeit nun in verschiedenen Etap­pen geben wird. Das ist europaweit und weltweit einzigartig. Wir können mit Stolz sa­gen, eine Maßnahme gesetzt zu haben, die unserer Jugend – sie ist unsere Zukunft weiterhilft. Wenn wir 57 Millionen € vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz investieren, so ist das eine sehr gute Investition, eine Investition für die Zukunft; Finanzer würden sagen, es ist sehr gut angelegt. – Gratulation, Herr Bundes­minister! (Beifall bei der SPÖ.)

14.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ga­mon. – Bitte schön.

 


14.44.31

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Frau Kollegin Winzig – jetzt ist sie nicht mehr im Saal – hat ge­sagt, unqualifizierte Mitarbeiter wechseln oft den Arbeitsplatz, sie wären unzufrieden, un­motiviert und dieses Gesetz würde das ändern.

Wie bitte? – Ich sehe in diesem Gesetz keinerlei Indiz dafür, dass es das explizit än­dern wird. Wie sollen jene, die nach der Schulpflicht im Alter von 15 Jahren ein gewis­ses Bildungsniveau noch nicht erreicht haben, das dann durch AMS-Kurse oder in ei­ner überbetrieblichen Ausbildungsstätte noch irgendwie erreichen können? Das ist völ­lig unrealistisch.

 


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