man, glaube ich, gezeigt, dass man die finanzielle Verantwortung auch für die Zukunft sehr, sehr ernst nimmt.
Betrachten Sie die lange Geschichte dieses Gedenkortes! Es hat sich gezeigt, dass gerade in den letzten Jahren mit dem Besucherzentrum und vor allem mit dem Raum der Namen nicht nur der Opfer gedacht wurde, sondern dass dadurch auch ganz deutlich zum Ausdruck kommt, dass es um ein individuelles, sehr persönliches Mahnen und Gedenken geht, das dort wahrgenommen werden kann.
Über die einzelnen unterschiedlichen Interpretationen mag man auch unterschiedlicher Meinung sein, aber hier geht es um ein größeres Ganzes der Republik. Es geht um ein größeres Ganzes, das in unserer gemeinsamen Verantwortung liegt. Die einzelnen doch eher unterschiedlich bewerteten – ich will es nicht anders benennen –, unterschiedlichen Zugänge werden nicht wirklich eine einstimmige Beschlussfassung des Nationalrates möglich machen. Dass das jetzt aber auch keine Endstation sein soll, sondern einer Weiterentwicklung bedarf, das haben meine Vorredner schon zum Ausdruck gebracht. Ich glaube, wenn es eine lebendige Weiterentwicklung geben soll, dann bietet gerade diese Bundesanstalt – vergleichen Sie sie mit den anderen Bundesanstalten – eine Möglichkeit, diese Weiterentwicklung positiv zu begleiten.
Ich ersuche Sie noch einmal um eben diese große Gemeinsamkeit in dieser großen Verantwortung, die wir gerade auch unserer heutigen Generation gegenüber in besonderem Maße haben, wenn es darum geht, extremistischen Tendenzen demokratisch eindeutig entgegenzutreten. Ich ersuche Sie, dieser Verpflichtung nachzukommen.
In diesem Sinne freue ich mich über die Diskussion und ersuche noch einmal um die Annahme dieser Vorlage. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.33
Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Prinz zu Wort. – Bitte.
17.33
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf gleich zu Beginn folgenden Antrag einbringen – Hintergrund ist letztlich die Änderung des Bundesministeriengesetzes mit 1. Juli 2016 –:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Otto Pendl, Kolleginnen
und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten
(1228 der Beilagen) betreffend
die Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Errichtung der
Bundesanstalt
„KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“
(Gedenkstättengesetz – GStG) (1150 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes über die Errichtung der Bundesanstalt „KZ-Gedenkstätte Mauthausen/Mauthausen Memorial“ (Gedenkstättengesetz – GStG) (1150 der Beilagen) in der Fassung des Berichts des Ausschusses für innere Angelegenheiten wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „und Frauen“.
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Ich glaube, man darf mit Fug und Recht behaupten, dass es sich um ein wirklich schlankes Gesetz handelt, das den Anforderungen, sowohl was national als auch international betrifft, absolut gerecht wird und auch entspricht.
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