Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 260

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Eingebracht zu TOP 12: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz er­lassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Melde­standard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Be­wertungsgesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgaben­ordnung geändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgaben­änderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1243 d.B.)

Immer mehr Auflagen und bürokratische Hürden zwingen UnternehmerInnen dazu, ihre Geschäfte zu schließen. Mehrfach wurde medial die Entschärfung des Registrierkas­sen-Gesetzes beworben, allerdings sind noch immer nicht alle zufrieden mit der Situation.

Politische Parteien und ihre Vorfeldorganisationen (hierzulande rund 100.000) können zu Festen einladen und bleiben steuerfrei, sofern sie damit nicht mehr als 15.000 Euro Umsatz im Jahr einspielen und den Gewinn daraus nur politischen oder gemeinnützigen Zwecken zukommen lassen.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält diese Privilegien für verfassungswidrig. Laut ihm geht es hierbei um verdeckte Parteienfinanzierung, welche auch mit dem EU-Recht nicht vereinbar sei, sowie um wachsenden Wettbewerb für Wirte.

Mario Pulker, Obmann des Verbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer, rechnete vor: 95 Millionen Euro würden der Gastronomie jährlich entgehen, nutzen drei Parteien in 2100 Gemeinden den steuerlichen Freiraum!

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der Privilegien von politischen Parteien und Vorfeldorganisationen mit sofortiger Wirkung abschafft, da sie keinesfalls mit gemeinnützigen Organisationen gleichgestellt sein dürfen.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.30.06

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Mei­ne Damen und Herren! Diese Diskussion ist hochinteressant und sehr vielfältig. Trotz­dem möchte ich zwei andere Dinge beleuchten, die für die Zukunft unserer Österrei­cherinnen und Österreicher und unseres Landes von Bedeutung und Wichtigkeit sind, das ist die Arbeitsmarkt-, die Wirtschafts- und die Finanzpolitik und die zu Beginn die­ses Jahres mit einem Paukenschlag in Kraft getretene Steuerreform, die den Großteil der Österreicherinnen und Österreicher entlastet hat. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.– Doch, doch, Sie vielleicht nicht, aber bei sehr vielen, vom Mittelstand bis zu den Beziehern niedrigster Einkommen, kommt dem Einzelnen mehr Kaufkraft zugute, und das ist sehr, sehr gut.

Der zweite Punkt sind die heutigen Beschlüsse, die nächsten Punkte sind schon vorbe­reitet. In der Regierungssitzung wurde diese Woche das neue Start-up-Programm für Betriebsgründer in einem großen Umfang beschlossen. Dafür sind 100 Millionen vorge-


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