Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 26

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Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 2. Anfrage, jener der Frau Abgeord­neten Durchschlag. – Bitte.

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Anfang Juni, genauer gesagt, am 1. und 2. Juni, fand in Wien die internationale Kinderrechte-Konferenz statt. Ein ganz wesentliches Thema im Bereich der Kinderrechte ist ja das Thema Kampf gegen Gewalt in der Familie.

Gewalt in der Familie ist Gott sei Dank kein Tabuthema mehr, das heißt, es wird thematisiert, und es gibt eigentlich auch einen gesellschaftlichen Konsens, dass Gewalt in der Familie nicht hinnehmbar ist. Aber leider gibt es trotzdem noch Gewalt gegen Frauen und Kinder.

Jetzt meine konkrete Frage:

229/M

„Welche konkreten Ergebnisse hat die am 1./2. Juni 2016 in Wien veranstaltete inter­nationale Kinderrechte-Konferenz im Kampf gegen Gewalt in der Familie gebracht?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin|: Auf Einladung meines Ministeriums wurde in Kooperation mit dem Außenministerium, dem Innenministerium und dem Justizressort diese internationale Konferenz veranstaltet. Wir hatten bei dieser Konferenz 200 Vertreter und Vertreterinnen aus 70 Staaten – also das war ein wirklich beeindruckendes Ergebnis, allein einmal vom Teilnehmerkreis her – und insgesamt 25 MinisterInnen aus den verschiedensten Ländern, und der Höhepunkt war sozusagen die Anwesenheit von Königin Silvia, die sich seit Jahren intensivst für den Schutz vor Gewalt gegen Kinder einsetzt.

Wir haben da die verschiedensten Themen diskutiert, wie Sie wissen, aber besonders erfolgreich oder als besonders positiv herauszuheben ist die Abschlussresolution, die beinhaltet hat, dass sich alle Staaten intensiv dafür einsetzen werden, dass in ihren Ländern der Tatbestand Gewalt gegen Kinder auch in einem Verbotsgesetz verankert werden soll. Wir als Vorreiter haben das schon seit Jahren im Gesetz und auch in Verfassungsrang, aber viele Staaten haben da leider noch gar nichts, beispielsweise Frankreich. Aber Frankreich zum Beispiel hat diese Resolution unterschrieben, und das ist ein gemeinsamer Schulterschluss im Kampf gegen Gewalt an Kindern weltweit, und darauf sind wir sehr stolz.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Durchschlag.

 


Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Ministerin, Sie haben es schon erwähnt: Wir haben ja in Österreich schon relativ lang ein gesetzliches Verbot von Gewalt in der Erziehung. Können Sie uns ein bisschen einen Überblick darüber geben, wie es mit der Einhaltung dieses Gesetzes in Österreich ausschaut?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin|: Wir haben seit 1989 als viertes Land weltweit das Körperstrafenverbot im Gesetz veran­kert, und 2011 wurde es auch in den Verfassungsrang erhoben. Also wir sind da von der gesetzlichen Basis her wirklich sehr gut aufgestellt, auch im internationalen Ver­gleich, und wir sind da Vorreiter. Wir haben letztes Jahr auch alle Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurücknehmen können und jetzt alle Punkte ratifiziert.

In diesem Bereich sind wir also sehr gut unterwegs, allerdings gibt es leider immer noch zu viele Vorfälle von Gewalt in den Familien, und Gewalt ist leider aus unserer


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