Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 28

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Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin|: Ich habe keine Valorisierung angekündigt, sondern ich habe gesagt, ich werde mich dafür einsetzen und mich bemühen, in diese Richtung zu arbeiten. Selbstverständlich!

Wir haben ja die dreistufige Erhöhung der Familienbeihilfe in dieser Regierungsperiode mit einem Volumen von 830 Millionen € genau deswegen in diesen drei Schritten umgesetzt, damit wir eine zumindest zweijährige Valorisierung einmal festgeschrieben haben. Wir werden diesen Weg nicht nur fortsetzen, sondern auch in Richtung einer wirklichen Valorisierung der Familienbeihilfe arbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Doris Bures: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Schwentner, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben vorhin erwähnt, dass es sozusagen juristisch vorbereitete Schritte gab, Groß­britannien bei der Anpassung der Familienbeihilfe zu unterstützen, und dass das jetzt im Hinblick auf den Brexit hinfällig ist. Mich würde aber interessieren, was Ihrer Meinung nach die rechtlichen Grundlagen sind, diesen Schritt zu vollziehen, nämlich Kinder, deren Eltern bei uns in den FLAF einzahlen, ungleich zu behandeln, weil sie im EU-Ausland leben.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin|: Im Moment gibt es noch keine Rechtsgrundlage, wir können das nicht nationalstaatlich regeln, das ist eindeutig. Dänemark hat diesbezüglich sein eigenes Vorhaben gegen­über der Kommission artikuliert, und da gab es sofort Einwände und die Androhung von Rechtsfolgen. Das ist auf nationalstaatlicher Ebene definitiv nicht möglich. Das heißt, wir müssen einen gemeinsamen Beschluss in der EU anstreben. Wir müssen uns austauschen, wie das realisiert werden kann, aber nationalstaatlich ist es nicht möglich.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen nun zur 4. Anfrage, jener der Abgeordneten Mag. Schwentner. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Ministerin, Sie wissen, Kinder kosten Geld, und wenn es um Unterhaltsfragen geht, gibt es sehr oft Probleme. Wir haben dieses Thema auch im letzten Familienausschuss diskutiert.

Meine Frage:

234/M

„Übernimmt das BMFJ die Erstellung einer aktuellen Kinderkostenanalyse, um die derzeitigen Unterhaltshöchstgrenzen evaluieren zu können?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin|: Die Ergebnisse einer Kinderkostenanalyse würden ja die verschiedensten Ressorts betreffen: von Obsorgethemen bis hin zu Familienbeihilfe und Kindergeld. Das würde also wirklich sehr viele Ressorts betreffen, auch die Bereiche Gesundheit und Frauen. Das heißt, wir müssen da mit allen betroffenen Ressorts einen gemeinsamen Weg gehen. – Das ist das eine.

Das andere zum Thema Kinderkostenanalyse: Wir haben uns ja schon relativ aus­führlich über die Methodik unterhalten, da gibt es unterschiedliche Zugangsweisen von


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