den Experten, auch sehr unterschiedliche Einschätzungen, wie hoch die Kosten einer derartigen Studie wären, die sicherlich im sechsstelligen Bereich liegen würden.
Wir müssen da also sehr sensibel vorgehen – einerseits, was die gemeinsame Vorgangsweise, die Methodik betrifft, aber andererseits natürlich auch, was die sensible Frage der Kostenüberlegung angeht, nämlich die Frage, ob das dann auch gerechtfertigt ist.
Unser Zugang wäre, das in die Mikrozensuserhebung aufzunehmen, die 2019 wieder stattfinden wird. Das wäre ein möglicher Weg. Aber, wie gesagt, wir müssen da mit allen Ressorts einen gemeinsamen Beschluss finden.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Schwentner.
Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Eine Frage zum Unterhaltsvorschuss: Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, das Unterhaltsvorschussgesetz zu novellieren. Wir wissen von vielen Familien, vor allem von AlleinerzieherInnen-Haushalten, dass es sehr oft Probleme mit dem Unterhaltsvorschuss gibt. Mich würde interessieren, welche Rolle Sie, Frau Ministerin, im Rahmen dieses Vorhabens der Regierung zum Unterhaltsvorschuss spielen, ob Sie da mit an Bord sind und auch daran mitarbeiten. Es würde mich auch interessieren, wo Sie diesbezüglich Handlungsbedarf sehen.
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Die Kinderkostenanalyse ist ja ein wesentliches Element und die Basis dafür, konkret darüber nachzudenken, in welche Richtung die Vorsorgezahlungen geleistet werden müssen, ob wir da Anpassungen vornehmen müssen. Natürlich stellen wir auch diesbezüglich Überlegungen an, um uns diesbezüglich mit dem BMJ auszutauschen, und zwar dahin gehend, ob es da Lücken gibt, ob es Notwendigkeiten der Nachschärfung gibt.
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur 5. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Pock. – Bitte.
Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Guten Morgen, Frau Ministerin! Zum Thema Familienlastenausgleichsfonds: Wie wir aus vorangegangenen Gesprächen wissen, haben Sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu prüfen, welche Maßnahmen gesetzt werden können, um die hohe Verschuldung zu reduzieren beziehungsweise die geringere Entschuldung aufgrund der Lohnnebenkostensenkung über den FLAF zu realisieren.
Da gibt es zahlreiche Möglichkeiten: eine reine Umstrukturierung über eine klassische Fondslösung, eine autonome Fondslösung oder die Überführung in das allgemeine Budget.
Die konkrete Frage meinerseits lautet:
„Wird in den laufenden Diskussionen im Rahmen der Weiterentwicklung des FLAF auch eine entsprechende Umstrukturierung des Fonds in Richtung eines weitgehend autonomen Fonds angedacht?“
Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin : Aus unserer Sicht ist der FLAF ein autonomer Rechtskörper, ein autonomer Fonds, weil er
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite