Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 58

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Begründung:

Zu Artikel 1 (GuKG):

Hospiz-und Palliativversorgung ist nach der Definition der World Health Organization, 2002 ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen und ihrer Familien, welche sich im Erleben und der Auseinandersetzung mit einer lebensbe­drohlichen, unheilbaren und fortschreitenden Krankheit befinden. Dies soll erfolgen durch Prävention und Linderung von Leiden, durch eine frühzeitige Identifikation, tadellose Einschätzung und Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Ereignissen physischer, psychischer, sozialer, kultureller und spiritueller Aspekte.

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


10.57.41

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wertes Hohes Haus! Mit der vorliegenden Novelle zum Gesundheits- und Krankenpfle­gegesetz wird die gesamte Krankenschwestern-, die Pflegehelferausbildung samt Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten geändert.

Wir haben schon gehört, es soll sich dabei um ein Jahrhundertgesetz handeln. Ich muss mich meinem Vorredner anschließen, wir haben die Vorgangsweise auch sehr bedauert, nämlich dass kurz vor dem Ausschuss einfach versucht wird, dieses Gesetz durchzupeitschen, ohne die Opposition einzubeziehen. Gut, das werden wir jetzt einmal so hinnehmen, aber die Art und Weise ist es natürlich wert, sie zu hinterfragen, und einer Demokratie eigentlich nicht ganz würdig. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir haben es von den Vorrednern gehört: Von einer Aktualisierung des Berufsbildes der gehobenen Dienste für Gesundheits- und Krankenpflege und der Pflegehilfe sprechen die einen, sie sehen da auch eine Änderung, die hilft, Kosten im System zu sparen. Es gibt aber auch sehr viele, die ihre Bedenken haben. Wir haben auch mit einigen Personen vor Ort, mit sehr vielen Ärzten gesprochen, die unsere Bedenken eigentlich auch ein bisschen unterstützt haben, nämlich dass zukünftig Personen, die Menschen pflegen, zum Teil sogar kürzer als Tierpfleger ausgebildet werden, dass es wesentlich weniger qualifiziertes und gut ausgebildetes Personal geben könnte und dass dadurch vor allem wieder die Patienten eventuelle Nachteile haben.

Auf der anderen Seite dürfen Pflegeassistenzen – die bisherigen Pflegehelfer – we­sent­lich mehr Tätigkeiten durchführen, und wir befürchten, dass es für Krankenan­stal­ten eine einfache Rechenaufgabe wird, möglichst wenig akademisches, diplomiertes Personal einzustellen und dafür mehr Pflegehelfer, die dann Pflegeassistenzen heißen, mit an Bord zu nehmen. Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, heute nicht zustimmen werden. (Beifall beim Team Stronach.)

Es werden hier ja einige Tagesordnungspunkte unter einem verhandelt, und ich möchte da auch zu Tagesordnungspunkt 2 kurz etwas sagen, das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung aller öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Darin ist vorgesehen, dass die Möglichkeit geschaffen wird, die öffentlich getragenen Krankenanstalten zu einem österreichischen Krankenhausverbund zusammenzu­schließen. Das wäre eine Reform, die unseres Erachtens zwingend und dringend not-


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