Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 59

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wendig wäre. Das ist genau der Gegensatz zu den Änderungen in der Kranken­schwes­tern- und Pflegehelferausbildung, nämlich nicht bei den Mitarbeitern, sondern endlich einmal beim System anzusetzen und dort dringend notwendige Reformen zu starten. (Beifall des Abg. Hagen.)

Sich auf die föderalen österreichischen Strukturen auszureden, finden wir, wenn es um den Einsatz von Beiträgen und Steuergeldern geht, einfach nicht mehr zeitgemäß. Das belastet vor allem das Zukunftskonto unserer jungen Mitmenschen. (Beifall beim Team Stronach.)

Das derzeitige Gesundheitssystem und da vor allem der Unterhalt von öffentlich-rechtlich geführten Krankenanstalten bedarf einer umfassenden Reform – wie gesagt, nicht bei den Mitarbeitern, sondern das ganze Krankenhaussystem, die ganze Gesund­heitsthematik gehört unseres Erachtens reformiert. Wir sprechen sehr viel mit den Leuten draußen und wir kennen viele Beispiele, anhand derer wir sehen, dass das System in der derzeitigen Form leider krankt. Es sind gute Ansätze vorhanden, aber leider sind sehr viele nicht zu Ende gedacht.

Beim Antrag des Abgeordneten Mag. Loacker würden wir auch mitstimmen, er ent­spricht unserer Philosophie, und es sind auch sehr gute Ansätze in Richtung Reform darin enthalten. Besonders schade finden wir, dass die Anträge der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein hier nicht angenommen werden, denn genau in der psychiatrischen Versorgung betreten wir ein Terrain, das unseres Erachtens sehr im Argen liegt. Das ist eigentlich eine große Schande für die österreichische Gesellschaft. Daher hätten wir diesen Antrag gerne unterstützt.

Der letzte Antrag, nämlich der Antrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärzte­gesetz geändert wird, ist von meinen Vorrednern noch nicht besprochen worden. Das ist ein Antrag, der an der Oberfläche eher harmlos anmutet, aber er hat es in der Begrün­dung durchaus in sich.

Es ist nämlich nicht etwa so, dass die Europäische Kommission ein Problem damit hätte, dass österreichische Tierärzte eine Honorarordnung haben, deren Unterschrei­ten ein Problem wäre. Nein, das ist nicht so, sondern die EU hat vielmehr damit ein Problem, dass die Honorarordnung in Österreich bisher eine Genehmigung durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen benötigt hat und dass diese Genehmi­gung erst nach Anhörung der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, des Österreichi­schen Arbeiterkammertages, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs zu erteilen war. Also die österreichische Kammernwirtschaft und deren Packelei sind in Wirklichkeit das Problem, nicht die Honorarordnung der Tierärztekammer.

Ich bedanke mich für diesen Antrag. Dieses Beispiel sollte unserer Meinung nach Schule machen. Das ist vonseiten der EU endlich einmal ein Auftrag in die richtige Richtung. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

11.04


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser zu Wort. – Bitte.

 


11.04.21

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Werte Kolleginnen und werte Kollegen! Ich möchte dieses Mal mit einer Geschichte beginnen, so wie Erwin Rasinger sie erzählt hat, um auch ein bisschen in die Historie zu gehen. Als ich zu studieren begonnen habe, habe ich in den Ferien als Stationsgehilfin – so hat das damals geheißen – gearbeitet.

 


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