Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 100

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Bitte nehmen Sie jetzt diesen unerfreulichen Anlassfall nicht her und versuchen, die Freiberuflichkeit einzuschränken oder aufzuheben! Die Freiberuflichkeit hat gefördert zu werden, sie ist ein durchaus erstrebenswerter Zustand. Die Freiberuflichkeit ist natürlich so etwas wie die Antithese zur verzopften Ideologie der Spät-Achtundsech­ziger sowjetischer Prägung – ich sage das absichtlich so überspitzt –, wo der Staat alles besser weiß.

Das ist etwas, was wir hier auch einmal diskutieren müssen: Der Patient in Österreich glaubt nämlich aufgrund dieser umfassenden Krankenkassen-Zwangsverpflichtung, die er hat, wirklich alles zu bekommen. Dem ist aber nicht so. Während der Versiche­rungs­nehmer bei einer Autoversicherung ganz genau weiß, welche Leistung er bekommt, weiß er es bei der sozialen Krankenversicherung nicht wirklich. Das ist nämlich der Grund für all die Missverständnisse, die hier auftreten. Und diese Diskussion haben wir in der neuen Session ab Herbst zu führen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Mückstein. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Abg. Jarolim: Genau da hilft ELGA irrsinnig! Das habe ich mit dem Kollegen Cap schon x-mal diskutiert, wir sind auf kein besseres Ergebnis gekommen!)

 


13.01.45

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sie haben schon gehört, was das neue Tuberkulosegesetz können soll, und das wird es auch können. Uns war es wichtig, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewahrt wird, dass menschen­rechtliche und verfassungsrechtliche Standards eingehalten werden und dass keine Willkür bei der Anhaltung herrschen kann. Wir glauben, dass das mit diesen Bestim­mungen sehr gut gewährleistet ist.

Was ich aber zu Ihnen, Herr Kollege Karlsböck, schon sagen möchte: Ich finde es eigentlich unerträglich, wie Sie so eine neue Regelung benützen, um wieder Angst und Panik zu machen und eine Krankheitsbedrohung in den Raum zu stellen, die es tatsächlich in dieser Form nicht gibt. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Sie wissen von den Flüchtlingsströmen, wie wir sie letztes Jahr gesehen haben, dass der Großteil derer, die krank waren, an Verkühlung, Unterkühlung, Unterernährung erkrankt ist. Und so etwas wie Tuberkulose kommt ganz, ganz selten vor, und wenn, dann auf jeden Fall so, dass es leicht einzudämmen und in den Griff zu bekommen ist. (Abg. Karlsböck: Aber das Robert-Koch-Institut …!)

Wenn Sie diese Krankheitsbedrohung so sehen, dann, denke ich, können Sie sich ja freuen, dass dieses Gesetz nun für alle Menschen in ganz gleicher Weise gilt (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ja, eh, wir stimmen ja zu! Wir freuen uns eh! – Abg. Karlsböck: Das Robert-Koch-Institut …!), unabhängig davon, woher sie kommen und welche Hautfarbe sie haben, und ganz egal, ob sie geflüchtet oder hier ansässig sind. (Beifall bei den Grünen. – Bundesministerin Oberhauser: Vollkommen richtig!)

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Weigerstorfer gelangt nun zu Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


13.03.45

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ja, auch wir begrüßen natürlich diese vorliegende Reform des Tuber­kulosegesetzes und seine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten.

 


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