Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 220

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19.49.2926. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1144 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutz­gesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden (1204 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 1675/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Patentierung von Pflanzen und Tieren (1205 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


19.50.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Zwei Punkte, die heute dabei von Interesse sind: Das Erste ist die sogenannte Neugestaltung rund um das Patentamt. Das ist schon eine etwas längere Geschichte. Um 2011/2012 herum hat die damalige Ministerin Bures angefangen, das dort neu zu strukturieren, und damals konnte man noch davon ausgehen, dass es eine ähnliche Bewegung gibt wie in den Jahren davor bei der ACG, das heißt eine komplette Auslagerung.

Es gab daraufhin auch im Jahre 2012 oder 2013 einen Rechnungshofbericht, der sich der ganzen Sache im Detail angenommen hat und mehrere Punkte für dieses Konzept empfohlen hat. Das Sonderbare war, dass man diese Punkte, die vor allem für die finanziellen Folgen für die Republik und vor allem auch für die Kunden nicht uninter­essant sind, nicht berücksichtigt hat, sondern – und so scheint es uns – sich in die genau entgegengesetzte Richtung bewegt hat.

Man ist jetzt so weit, dass man sagt, das Ganze, und zwar sowohl der amtliche Teil, also der hoheitliche Teil, als auch der teilrechtliche Teil, wird jetzt wieder ins Minis­terium gegeben. Das bedeutet aber eine Erhöhung der Zahl der Planstellen, also mehr Ausgaben, als man ursprünglich erwarten konnte, und das bedeutet aber auch zu­sätzlich keine Einsparungen.

Wenn man sich das Rechnungshofpapier ansieht und vergleicht, was jetzt gemacht werden soll, dann sieht man, es fehlt eigentlich eine vernünftige Geschäftsfeldstrategie, davon abgeleitet ist dann auch ein Businessplan nicht vorhanden. Wir reden immer in den allgemeinen Sonntagsstatements – nicht nur die Bundesregierung, auch allgemein die Regierungsparteien – von einer Entbürokratisierung. Auch das ist nicht wirklich merkbar.

Und jetzt fragen wir uns: Gibt es überhaupt so etwas wie – im Regierungsprogramm steht es drinnen – eine nationale Strategie für die Intellectual Property Rights, für die Patente, für das geistige Eigentum? (Zwischenruf des Abg. Mayer.) Wir glauben, dass es nämlich genau das nicht gibt. Wenn es das geben sollte – und das steht diametral zu den Empfehlungen des Rechnungshofs –, dann hat der offensichtlich irgendetwas anderes geprüft oder es gibt so große Erkenntnisse, die dem Rechnungshof verborgen


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