Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 127

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16.15.11

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kol­leginnen, liebe Kollegen! Unsere Fraktion wird allen drei Novellierungen die Zustimmung geben. Mit diesen Novellen verlängern wir das Versorgungssicherungsgesetz und set­zen wir EU-Richtlinien in Bezug auf das Mineralrohstoffgesetz sowie auf das sogenannte MING um.

Das MING ist nichts anderes als eine Aktualisierung jener Sicherheitsbestimmungen, die aktuell in der Sicherheitsverordnung zur persönlichen Schutzausrüstung und in der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung verankert sind. Wir garantieren damit weiterhin die hohen Standards für Aufzüge, Sportboote und vieles mehr und erhöhen außerdem die Sicherheit bei der Verwendung von Geräten in explosionsgefährdeten Zonen. Zugleich harmonisieren wir damit Standards mit jenen in der Europäischen Union.

Meine Damen und Herren! Leider können – und das ist nicht uninteressant – Versor­gungsengpässe und vor allem Verknappungserscheinungen aus politischen und wirt­schaftlichen, aber auch anderen Gründen nie ganz ausgeschlossen werden. Auch in Österreich kann man derartige Fälle niemals zur Gänze ausschließen. Es gibt leider immer wieder Naturgewalten und Naturkatastrophen, es gibt auch große technische Aus­fälle, Boykottmaßnahmen. Aber auch das Thema Terrorismus ist leider immer wieder auf der Tagesordnung.

Bei derartigen Dingen muss rasch und schnell reagiert werden. Das ist der Grund, wa­rum diese Novellierung auch für unsere Republik sehr wichtig ist. Ziel ist es, dass bei derartigen Krisen die Versorgungssicherheit für unsere Bevölkerung gewährleistet ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.16


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


16.16.58

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Das zeitlich befristete Versorgungssicherungsgesetz läuft mit Jahres­ende 2016 aus und muss verlängert werden. Bei diesem Gesetz handelt es sich ja um die rechtliche Grundlage für Lenkungsmaßnahmen der öffentlichen Hand zur Versor­gung der Bevölkerung mit Gütern in außerordentlichen Krisenfällen. Konkret bedeutet das, dass die Regierung in außergewöhnlichen Krisensituationen befähigt sein muss, die Warenströme so lenken zu können, dass eine hohe Versorgungssicherheit der Be­völkerung, der Unternehmen sowie der staatlichen Einrichtungen gewährleistet ist.

Was sind nun solch außergewöhnliche Krisenfälle? – Das sind Naturgewalten, flächen­deckende technische Ausfälle oder Boykottmaßnahmen, aber auch Terrorangriffe. Mei­ne Damen und Herren, viele dieser Ereignisse treten ja ohne Vorankündigung ein, wie zum Beispiel enorme Hochwässer, wie wir sie schon hatten, aber auch die Reaktorun­fälle von Tschernobyl und Fukushima sind solche Krisenfälle.

Die Lenkungsmaßnahmen setzen die Erlassung entsprechender Verordnungen voraus. Es muss ein gesetzliches Instrumentarium vorhanden sein, um von staatlicher Seite schnell und effizient handeln zu können und auf Krisen- und Verknappungserscheinun­gen, die nicht mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen behebbar sind, reagieren zu können.

Bisher war es immer so, dass dieses Gesetz mit einer zeitlichen Befristung vorgesehen war. Die vorliegende Novelle, die auch redaktionelle Änderungen enthält, sieht nun ei­ne abermalige Verlängerung der Geltungsdauer vor, und zwar mit einer Frist bis 31. De­zember 2026. (Beifall bei der SPÖ.)

16.18

16.18.36

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 


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