Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 16

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oberen Einkommenshälfte überkompensiert wird. Wenn man so will, bekommt diese obere Hälfte ein Körberlgeld.

Jetzt frage ich Sie, Herr Minister: Werden Sie angesichts dieser verteilungspolitischen Schieflagen ein Modell zur Abgeltung der kalten Progression vorlegen, das die genann­ten Verwerfungen berücksichtigt?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Mein Modell liegt vor, es gibt keinen Grund, das jetzt während der Verhandlungen zu ändern.

Der zweite Punkt ist folgender: Wenn Sie sich die von Ihnen zitierte Studie anschauen, dann können Sie erkennen, dass zum Beispiel keine Rücksicht auf die Transferzah­lungen, die aus jenen Steuereinnahmen, die jene, die mehr verdienen, leisten, kom­men, genommen wurde. Das wurde dort nicht berücksichtigt. Es wurde auch die Frage nicht berücksichtigt, in welcher Höhe sonstige Leistungen und zum Beispiel auch Ne­gativsteuern das beeinflussen. Nimmt man die Transferzahlungen dazu, so ist es nach unseren Berechnungen möglich, dass wir ein sehr korrektes und für alle Steuerstufen relevantes Modell einsetzen können.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, der des Herrn Abge­ordneten Dr. Fuchs. – Bitte.

 


Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminis­ter, wenn sich ein Gesellschafter einer GmbH eine Luxusvilla mit Baukosten von zum Beispiel 3 Millionen € zulegen möchte, dann macht er das nicht privat, sondern über seine GmbH. Würde er sich nämlich die Luxusvilla privat bauen lassen, dann müsste er sich vorher das Geld ausschütten lassen und in unserem Beispiel dafür 825 000 € KESt zahlen. Der Gesellschafter kann sich jedoch die KESt sparen, wenn er sich die Luxusvilla von seiner GmbH bauen lässt. Einzige Bedingung: Er muss sich mit einer sehr hohen Miete freikaufen.

Angeblich will man der GmbH nun auch den Vorsteuerabzug auf die Baukosten von Luxusimmobilien zugestehen, was wiederum etliche Hunderttausend Euro Steuergut­schrift bedeuten würde. Dieses Steuersparmodell für Luxusimmobilien hat sich kein Steuerberater ausgedacht, sondern das Finanzministerium.

Meine Frage:

247/M

„Ist beabsichtigt, die Freikaufsmöglichkeit für Luxusimmobilien in der Rz 637 ff KStR 2013 auch im Bereich der UstR 2000 umzusetzen, um damit auch einen Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien zu ermöglichen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Zuerst ist die hohe Kom­plexität dieser Frage festzuhalten. Sie haben es schon angesprochen: Wenn das nicht entsprechend im wirtschaftlichen Eigentum geklärt ist, dann entsteht eine sogenannte verdeckte Ausschüttung an der Wurzel in Höhe der von der Gesellschaft getragenen Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Die in der Anfrage angesprochene Freikaufsmöglichkeit bedeutet, dass der Gesell­schafter die Möglichkeit hat, die sogenannte Renditemiete an die Gesellschaft zu leis­ten, damit keine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel vorliegt und damit das wirt­schaftliche Eigentum bei der Gesellschaft verbleibt.

 


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