Die Renditemiete ist mit der für das eingesetzte Kapital durchschnittlichen Immobilienrendite zuzüglich einer Risikoprämie festzulegen. Erfolgt das nicht – und da folgen wir einer Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs –, dann wäre das nicht gerechtfertigt.
Auf Ihre konkrete Frage in Sachen Vorsteuerabzug: Die Frage ist nicht eins zu eins übersetzbar, denn bei der Vorsteuerabzugsmöglichkeit muss eine entsprechende unternehmerische Tätigkeit vorliegen. Somit ergibt sich nur bei marktkonformer Vermietung eine unternehmerische Tätigkeit, die bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in weiterer Folge zum Vorsteuerabzug berechtigen würde.
Zusammenfassend muss gesagt werden, dass die Regelungen in der Körperschaftsteuer mit jenen in der Umsatzsteuer nicht vergleichbar sind. Eine Übernahme der Regelung aus dem Körperschaftsteuerrecht in den Bereich der Umsatzsteuer ist auch aus europarechtlichen Gründen gar nicht möglich.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Beabsichtigen Sie die Freikaufsmöglichkeit für Luxusimmobilien im Bereich der Körperschaftsteuer mehr oder weniger zu streichen?
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Wir sind derzeit dabei, die gesamten Fragen, die in diesem Zusammenhang stehen, durch eine Expertengruppe prüfen zu lassen, und werden das dann, wenn die Ergebnisse vorliegen, angesichts dessen, dass mehrere Fragen zu beantworten sein werden, allenfalls ändern, wenn es notwendig ist.
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur 4. Anfrage, der des Herrn Abgeordneten Mag. Kogler. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundesminister, der angesprochene Untersuchungsausschuss hat ja in Person der Vorsitzenden und in allen sechs Fraktionsberichten Gott sei Dank eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, im Rahmen derer einerseits Gesetzesinitiativen und andererseits exekutive Maßnahmen im bestehenden Rechtsrahmen vorgeschlagen werden. Ich möchte exemplarisch nur das gigantische Aufsichtsversagen, insbesondere zwischen 2000 und 2008, herausgreifen – so etwas ist zukünftig zu verhindern –, oder auch die jämmerliche Rolle der StaatskommissärInnen, die ja nach wie vor Sie zu bestellen haben, womit Sie keine Freude haben werden; diese Funktion sollten wir entweder abschaffen oder reformieren.
Weitere Beispiele sind das Fehlen einer Insolvenzordnung und – das liegt nicht unmittelbar in Ihrem Bereich, aber möglicherweise könnten Sie da auch koordinierend tätig werden – die Notwendigkeit einer weiteren Novelle der wirtschaftsprüferrelevanten Gesetze, weil unübersehbar ist, dass da in einer Art und Weise, die zum Milliardenschaden mit beigetragen hat, danebengedoktert wurde.
Meine Frage lautet also:
„Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wird das Finanzministerium als Konsequenz aus dem ‚Hypo-Untersuchungsausschuss‘ vorbereiten beziehungsweise werden aus dem BMF heraus koordiniert?“
Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Jene Bereiche, bei denen wir selbst ansetzen können, sind bereits in Arbeit. Es ist von uns bereits ge-
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