Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll152. Sitzung / Seite 18

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meinsam mit dem Bundeskanzleramt eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, in welcher Maßnahmen für die neue Aufsichtsarchitektur diskutiert werden. Sie kennen meine Mei­nung, die da lautet, dass die bescheiderlassende Behörde und die prüfende Behörde in eine Hand kommen sollen, um diese Schnittstellenproblematik zu verhindern.

Der zweite wesentliche Punkt steht im Zusammenhang mit der Frage: Wie bringen wir die Schnittstelle auf die europäische Ebene? Wir haben auf der europäischen Ebene eine Bankenaufsicht installiert, die an und für sich gut funktioniert. Wer vertritt uns dann dort bei den Fragen, die in dem Supervisor Report zu behandeln sind? Auch diese Frage ist zu klären.

Ein weiterer Punkt, den Sie angesprochen haben, betrifft zu Recht die Kritik im Zu­sammenhang mit der Frage, wie man mit den Staatskommissären umgeht. Da wird einmal als erster Schritt eine Ausbildungs- und Prüfpflicht installiert, bis das geregelt ist.

Zu der Frage hinsichtlich des Insolvenzrechts: Meine Meinung dazu kennen Sie eben­falls sehr genau, die da heißt: Ab 2017 sollte das kommen. Zuständig dafür ist das Bundesministerium für Justiz; ich bin diesbezüglich im Gespräch mit dem Justizminister.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass sowohl durch die Regelungen, die auch im Rah­men von anderen Gesetzesmaterien, wie zum Beispiel dem BaSAG, getroffen wurden, als auch durch andere Maßnahmen, die im Bereich der Europäischen Union gesetzt worden sind, wie zum Beispiel den Single Supervisory Mechanism, versucht werden soll, in Zukunft auch auf europäischer Ebene einen eventuellen Schaden abzuwenden beziehungsweise zu verhindern, auf jeden Fall aber einen solchen nicht auf den Steu­erzahler überzuwälzen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie haben dankenswerterweise die Fra­ge des fehlenden Insolvenzrechts für Bundesländer angesprochen und auf das Justiz­ministerium verwiesen. Gibt es in Ihrem Haus auch Überlegungen in die Richtung – und das Vorhaben, das Wirtschaftsministerium in ähnlicher Form zu kontaktieren –, dass man bei der Reform der Reform der Bestimmungen rund um die Wirtschaftsprüfer noch etwas nachschärfen sollte?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Wir stehen in Kontakt. Sie wissen, dass die eigentliche Aufsicht im Finanzministerium angesiedelt wurde. Die Behörde wurde jetzt gerade installiert, die Personen sind bestellt, sodass die Behörde zu arbeiten beginnen kann. Wir werden nach etwa sechs Monaten unmittelbar einen Evaluierungsbericht zu der Frage erstellen, ob Nachschärfungen erforderlich sind oder nicht.

Ich halte es für wichtig, dass gerade der Untersuchungsausschuss aufgezeigt hat, dass das Versagen nicht nur bei der staatlichen Aufsicht lag, sondern offensichtlich auch im Bereich der privaten Wirtschaftsprüfer der Bank. Daraus resultierend war es erforder­lich und zweckmäßig, dass wir dieses Gesetz gemacht haben. Die Behörde ist instal­liert, und sobald sie die Arbeit begonnen hat, werden wir das unverzüglich evaluieren und dann, wenn Nachschärfungen erforderlich sind, auch nachschärfen.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Greiner, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Als Konsequenz aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss leite ich folgende Frage ab: Was soll eine Landeshypothekenbank machen?

Die Hypo Kärnten war ja nicht die einzige Landeshypothekenbank in Österreich. Es gab insgesamt sieben. Viele hatten Probleme, verloren haben alle etwas, aber keine


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