Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 61

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Nun zum Dritten: Es ist ebenfalls sehr positiv, dass zukünftig Radarbilder verwendet werden können, um zum Beispiel die Gurtanlegepflicht, das Handyverbot, die Helm­pflicht, Kindersicherung und so weiter zu kontrollieren beziehungsweise Verstöße dage­gen zu ahnden. Das ist wahrlich sinnvoll, weil Verkehrssicherheit eben beides braucht: auf der einen Seite Bewusstseinsbildung und auf der anderen Seite wirksame Kontrolle.

Viertens: Eine Maßnahme für mehr Kontrollen und gleichermaßen zur Bewusstseins­bildung sind die Alkolocks. Dadurch, sehr geehrte Damen und Herren, können Alkolen­ker in Zukunft, wenn sie das selbst wollen, nach der halben Führerscheinentzugszeit wieder mit dem eigenen Auto fahren, allerdings mit Alkolock und damit mit garantierten 0,0 Promille, und das doppelt so lange wie die restliche Entzugsdauer, mindestens aber sechs Monate lang. Ein Beispiel: Bei einer Alkoholisierung von 1,2 bis 1,6 Pro­mille werden eine Geldstrafe von 1 200 € bis 4 000 € und ein Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten fällig. Mit Alkolock verkürzt sich diese Entziehung auf zwei Monate, danach muss der Lenker die Alkoholwegfahrsperre sechs Monate lang einge­baut haben und darf natürlich nur mit diesem Auto fahren. Die Kosten dafür muss der Lenker selbstverständlich selbst tragen.

Das wird, und davon bin ich überzeugt, vor allem jenen helfen, die beruflich auf das Auto angewiesen sind. Sie müssen in Summe mehr zahlen, können aber auf der anderen Seite auch wieder früher, allerdings mit garantierten 0,0 Promille, mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren.

Fünfter Punkt: Mit der Einführung eines grünen Kennzeichens für Elektroautos ist es gelungen, eine wichtige Grundlage zur Förderung von Elektromobilität zu schaffen. Grü­ne Kennzeichen ermöglichen den Kommunen eigene Anreize zur Förderung der Elek­tromobilität, wie etwa die Ausnahme von Halte- und Parkverboten, das Befahren von Busspuren und so weiter, einfach und ohne großen administrativen Aufwand umzuset­zen.

Sehr geehrte Damen und Herren, der sechste Punkt: Ich möchte mich abschließend ausdrücklich bei allen Fraktionen hier im Haus für die konstruktive Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Novelle des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bedanken. Wie sich gezeigt hat, gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme bei der Mitnah­me von Assistenzhunden in Taxis und so weiter. Um diesen Missstand abzustellen, wird klargestellt: Für Assistenzhunde gilt Beförderungspflicht, wie das eben in Linien­bussen schon seit Längerem der Fall ist.

Ich bin davon überzeugt, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Novelle einen direkten Beitrag dazu leistet, das Leben von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Alltag zu verbessern. Insbesondere bedanke ich mich herzlich bei unserer Spre­cherin für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig, die dieses Thema neu aufgerollt hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte.

 


10.50.01

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben schon öfter im Ausschuss, aber auch im Plenum Ihr zentrales Ziel, nämlich die Reduktion der Zahl der Verkehrstoten auf null, kommuniziert. Sie haben auch von uns NEOS vollste Unterstützung, damit wir dieses Ziel gemeinsam erreichen. Der Weg dorthin ist aber nicht nur inhaltlich ein noch sehr langer, sondern es ist auch stilistisch in der Politik einiges zu tun.

Ich habe das Gefühl, dass wir in der Verkehrs- und in der Infrastrukturpolitik nie einer Meinung sein werden, was die Investitionen betrifft, dass wir aber in der inhaltlichen Zu-


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